Eurofighter-U-Ausschuss - 37 Gegengeschäfte im Vorjahr aberkannt
Wien (APA) - Nach Vorliegen des im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellten Gutachtens von Gerd Konezny sind im Vorjahr 37 Gegengeschäfte i...
Wien (APA) - Nach Vorliegen des im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellten Gutachtens von Gerd Konezny sind im Vorjahr 37 Gegengeschäfte im Zusammenhang mit dem Kauf der Eurofighter wieder aberkannt worden. Das hat Stefan Weiland, Leiter der 2012 eingerichteten Task Force Gegengeschäfte im Wirtschaftsministerium, am Donnerstag im Eurofighter-U-Ausschuss erklärt.
Im Laufe der Jahre seien die eingereichten Gegengeschäfte und ihre Abrechnung umfassend und wiederholt geprüft worden. Das Anrechnungsvolumen von 3,3 Mrd. Euro (aus 1.376 Geschäften von 280 Firmen, wie seit 2015 öffentlich bekannt ist) sei keine starre Größe. „Aberkennungen wurden und werden vorgenommen“, unterstrich er. Eine einmal erteilte Anerkennung könne auch wieder aufgeschnürt werden, wenn in der Zwischenzeit neue Tatsachen hervorkommen, erklärte Weiland.
Ob die geplanten vier Mrd. Euro Gegengeschäftsvolumen erreicht werden können, sei noch offen, meinte er weiters. Aus dem Strafverfahren könnten noch Korrekturen bei den Anrechnungen erfordern, gab er zu bedenken. Eine Entlastung des Flugzeugherstellers, aber auch die Einforderung einer Pönale könne es erst dann geben, wenn alle Verdachtsmomente ausgeräumt seien, so Weiland. Man kooperiere mit den Strafverfolgungsbehörden, es gebe gegenseitige Amtshilfe.
Weiland betonte, dass die Gegengeschäfte laut dem Konezny-Gutachten bis auf wenige Ausnahmen nachzuvollziehen seien. Das darauf folgend vom Wirtschaftsministerium eingeholte Gutachten von Josef Aicher gehe auf Koneznys Anregung zurück. Habe Konezny 80 Drittgeschäfte als nicht anrechenbar gewertet, seien es bei Aicher nur noch acht gewesen.
In der Befragung durch den Verfahrensrichter räumte Weiland ein, dass eine Festlegung des Anteils der inländischen Wertschöpfung von den Vertragsparteien offensichtlich nicht als notwendig erachtet worden sei. Er bestätigte jedenfalls, dass ein Geschäft zu 100 Prozent angerechnet wurde, auch wenn der österreichische Anteil daran etwa nur 25 Prozent betragen hatte. Er selbst sei in all dies aber nicht eingebunden gewesen, so der Leiter der Revisionsabteilung des Wirtschaftsministeriums.
Die Task Force zur Prüfung der Gegengeschäfte habe inklusive ihm selbst drei Personen umfasst. Diese Anzahl ist laut Weiland ausreichend, sei man doch komplementär zur Staatsanwaltschaft und den vom Ministerium beauftragten Wirtschaftstreuhändern tätig.
Laut Weiland sind vom Unternehmen Magna mehrere Gegengeschäfte eingereicht und zum Teil auch anerkannt worden. Die Tätigkeit des früheren Magna-Managers Hubert Hödl sei ebenfalls bekannt und da er Beschuldigter in einem Strafverfahren sei, warte man dessen Ausgang ab, um zu beurteilen, wie Hödls Tätigkeit zu sehen ist.
Thematisiert wurde in Weilands Befragung auch Franz Borth, ein Beamter im Wirtschaftsministerium, dem vorgeworfen worden war, geheime Informationen des Ressorts an den Verhandlungspartner EADS weitergegeben zu haben. Im Ausschuss 2017 bestritt Borth dies selbst, es habe sich lediglich um aktuelle Infos für den Verhandlungsprozess rund um die Gegengeschäfte gehandelt. Borth wurde versetzt, Weiland erklärte am Donnerstag, dass dienstbehördliche Konsequenzen derzeit noch am Laufen sind. Informiert worden sei man über die Causa von der Staatsanwaltschaft.
Weilands Befragung im U-Ausschuss wurde am Spätnachmittag abgeschlossen. Kommende Woche sind zwei Ausschusstermine mit jeweils zwei Auskunftspersonen geplant. Für Donnerstag, den 17. Jänner, sind Andreas Schmidt und Johannes Zink geladen, tags darauf, am 18. Jänner, kommen Norbert Sieghard Pittner und Elisabeth Kaufmann-Bruckberger.