Lienzer Spital klagt auf Rufschädigung
BKH Lienz klagt Online-Medium wegen anonymen Postings. Gemeindeverband sieht Kreditschädigung.
Allzu freie Meinungsäußerung anonymer Beitragsersteller auf diversen Web-Portalen wird immer öfter zum Gerichtsthema. Diesmal klagt der Gemeindeverband BKH Lienz gegenüber einem Osttiroler Online-Medium eine mutmaßliche Kreditschädigung am Spital ein. Streitwert: 16.000 Euro. Laut Rechtsvertreter RA Gernot Gasser war im November 2017 in dem Online-Magazin kommentiert worden, dass man zum BKH Lienz als Patient nur noch kommen sollte, wenn es sich um einen Notfall handelt. Dies regte dort vor allem das medizinische Personal auf, das aufgrund früherer Diskussionen um die Lienzer Unfallchirurgie offenbar mittlerweile sensibel auf Zurufe von außen reagiert. Gemeindeverbandsobmann Andreas Köll erklärte gestern am Landesgericht vor Richterin Waltraud Laich auch, warum: „Die seinerzeitige Diskussion hat uns viel Substanz und durch Patientenabgänge sicherlich mehrere hunderttausend Euro gekostet. Ich wurde deshalb nach diesem Posting besorgt vom medizinischen Personal angesprochen. Auch der ärztliche Direktor befürwortete letztlich eine Klagsführung.“ 14 Tage war der Sager über das BKH darauf auf dem Portal zu lesen. Nach Intervention durch Köll wurde es zwei Tage später gelöscht. Der Gemeindeverband fordert nun die Nutzerdaten des Posters. Das Problem des Online-Mediums: Dieser hatte sich – wie so oft – über einen Fantasienamen bei Medium als „Othmar“ angemeldet. Einzig die IP-Adresse existiert – und die darf wiederum laut Telekommunikationsgesetz nur bei Verdacht auf schwere Straftaten an Strafbehörden herausgegeben werden. Köll: „Ehrverletzung unter dem Deckmantel der Anonymität darf nicht Schule machen – und hier wurde dem Ruf des Spitals geschadet. Das Medium wandte wiederum ein, dass „laut Höchstgericht im Vorwurf schlechter Dienstleistungsqualität nie Ehr- oder Kreditverletzung zu erblicken“ sei. Das Urteil ergeht schriftlich.
Fortsetzung im Prozessreigen rund um Sachwucher durch deutsche Schlüsselnotdienste. Diesmal wollte der angeklagte Monteur gestern erst gar nicht aus Essen ans Landesgericht kommen. Dabei betrug sein Stundenlohn bis zu 1356 Euro. 2400 Euro Geldstrafe ergingen. (fell)