Cannabis an Tiroler Schüler verkauft: Ein Jahr Haft für 30-Jährigen
Weil ein 30-jähriger Innsbrucker sich zur Finanzierung seiner Sucht im Darknet 700 Gramm Cannabiskraut bestellt und an Jugendliche weiter verkauft hat, wurde er am Landesgericht verurteilt.
Mit ein paar Joints fängt es meist an. Nach Jahren realisieren viele Cannabis-Konsumenten dann, dass sie sich bereits in massiver Abhängigkeit befinden. Wie ein 30-jähriger Innsbrucker, der sich im Herbst zur Finanzierung seiner Sucht per Browser ins Darknet begeben hatte, um dort bei einem Niederländer 700 Gramm Cannabiskraut zu bestellen. Dieses wurde dann teils verkonsumiert und weiterverkauft. Über eine Schule hatte der Innsbrucker auch einen 16-Jährigen kennen gelernt. Die Bekanntschaft endete mit einem Cannabisdeal über zehn Gramm. Aufgrund einschlägiger Vorstrafe und noch offenen neun Monaten Haft hatte Verteidiger Martin Triendl keinen leichten Stand. Angesichts weiterer drei Jahre Strafandrohung wies er auf die dringend zu therapierende Sucht seines Mandanten hin: „Mein Mandant benötigt ärztliche Betreuung und keine Haft.“ Staatsanwalt Hansjörg Mayr anerkannte dazu sogar die Drogenbestellung im Darknet als mildernd. Keinen Spaß verstand der Leiter des Suchtgiftreferats jedoch angesichts Cannabisverkauf an Jugendliche: „Das ist besonders verwerflich. Da merken Sie selbst, in welche Sucht Sie Cannabis getrieben hat, und Sie verkaufen es trotzdem an einen Schüler.“ Dazu erregte Mayr, dass der Innsbrucker anscheinend völlig unbeeindruckt von seiner offenen Haftstrafe Drogenbestellungen im Darknet tätigte. Richter Andreas Mair machte es kurz: „Sie wollten Ihre Chance nicht nutzen. Ein Jahr Haft für Sie. Sonst kapieren Sie es offenbar nicht!“ Zudem verfiel Drogengeld in der Höhe von 500 Euro an den Staat. Für die offenen neun Monate wurde die Probezeit hingegen auf fünf Jahre verlängert.
Eine scheinbar harmlose WhatsApp-Gruppe unter Arbeitskollegen führte nun bereits schon zu vier Verurteilungen am Schwurgericht. Was da so unter dem Namen „Frutti Flitzer“ versandt wurde, war nämlich teils reine NS-Wiederbetätigung mit Hitler- und NS-Sujets. Staatsanwältin Renate Loacker zeigte sich zudem vom Humor des angeklagten Kraftfahrers irritiert. Dieser hat allerdings schon vor dem Prozess aus freien Stücken das Konzentrationslager Dachau besucht. So blieb es bei 15 Monaten bedingter Haft. (fell)