Prozess gegen Bezirkshauptmann Michael Berger im April
Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann muss sich wegen des Vorwurfs der falschen Beurkundung verantworten. Es geht um die später aufgehobene Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016.
Innsbruck – Am 4. April muss sich der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger wegen des Vorwurfs der falschen Beurkundung vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Es geht um die später aufgehobene erste Bundespräsidentenstichwahl zwischen Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) im Mai 2016. Die Verfahren gegen die Wahlbeisitzer der Bezirkswahlbehörde wurden übrigens eingestellt.
Berger konnte indessen in den Strafantrag Einsicht nehmen, zugestellt wurde er ihm immer nicht. „Mir wird im Wesentlichen vorgeworfen, ich hätte durch meine Unterschrift bestätigt, dass entgegen den Tatsachen alle in der Niederschrift als anwesend geführten Wahlbeisitzer beim Auszählen der Wahlkarten ab 9.00 Uhr anwesend gewesen seien“, sagt Berger in einer Stellungnahme gegenüber der Tiroler Tageszeitung. Der Bezirkshauptmann ist jedoch überzeugt, diesen Vorwurf entkräften zu können. (pn)