Lokalgast brutal attackiert: Haftstrafen für Imster Schläger
Teils erst 17-jährige Lokalgäste hatten im September einen 31-Jährigen nach einem Disput auf brutalste Weise attackiert. Jetzt wurden die vier Amtsbekannten zu Haftstrafen verurteilt. In einem anderen Prozess am Landesgericht musste sich eine Tirolerin wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage verantworten.
Imst — Im September löste ein Vorfall in Imst Entsetzen aus. Dort war mitten im Zentrum ein Lokalgast kurz vor drei Uhr morgens wegen einer Nichtigkeit mit einer Gruppe von fünf teils noch recht jungen Männern in Streit geraten. Vor dem Lokal war der bereits Betrunkene von den Mitgliedern darauf noch kurz angeschrien und weiter auf brutalste Weise attackiert worden. Ein Fluchtversuch scheiterte.
Darauf hagelte es für den 31-Jährigen von letztlich vier der gestern am Landesgericht wegen absichtlich schwerer Körperverletzung Angeklagten (ein Russe, ein Deutscher, ein Österreicher, ein Syrer) Schläge und Tritte. Ein Tritt hatte sogar einen Schuhsohlenabdruck im Gesicht des Opfers zum Resultat. Die Folgen des Martyriums führten den Oberländer direkt ins Krankenhaus: Eine zweifache Nasenfraktur mit Einriss, Prellungen, Platzwunden, eine Gehirnerschütterung und Blut im Urin waren diagnostiziert worden. Wohl allein, weil die Täter die Polizei herannahen vermutet hatten, kam es nicht zu Schlimmerem.
Richter Gerhard Melichar sprach dem Opfer 3050 Euro Schmerzensgeld zu. Über die amtsbekannten Schläger ergingen bis zu zwei Jahre und drei Monate Haft.
Frau ging fremd und bezichtige Liebhaber der Vergewaltigung
Manchmal erscheint es wohl leichter, Schuld in fremde Schuhe zu schieben, als sie sich selbst einzugestehen. Diesen Eindruck erweckte gestern eine 32-jährige Tirolerin am Landesgericht, als sie angeklagte Verleumdung und falsche Beweisaussage vor Richterin Verena Offer reumütig zu erklären versuchte.
Unter Alkoholeinfluss war die Frau einst fremdgegangen. Wegen schlechten Gewissens, und um letztlich ihre Beziehung zu retten, griff die 32-Jährige zur fatalen Notlüge und hatte den Liebhaber bei der Polizei fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt und zudem eine unrichtige Telefonnummer des mutmaßlichen Täters hinterlassen. Doch Lügen haben bekanntlich kurze Beine.
Verteidiger Matthias Holzmann erbat wegen persönlicher Notlage, Unbescholtenheit und einer Entschädigung über 300 Euro eine Diversion. Ausgeschlossen für die Staatsanwaltschaft, schon allein wegen der äußerst bedenklichen Falschaussage — ein Delikt gegen die Rechtspflege. Ihre Partnerschaft konnte die 32-Jährige übrigens retten. Angesichts von 2160 Euro Geldstrafe wird das Paar den Urlaub heuer aber wohl auf Balkonien verbringen. (fell, lih)