Berufsunfähigkeit

Zuschauer klagt WSG Wattens nach Sturz im Stadion

Beim Fußballschlager gegen Horn war 2017 ein Besucher beim VIP-Bereich über eine Stahlkante gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Der Verein bedauert.Foto: Hammerle

Seit einem Sturz im Stadion ist ein Selbstständiger arbeitsunfähig. Der Verein bot 3000 Euro und ein VIP-Jahresabo. Jetzt läuft die Klage auf 68.500 Euro.

Von Reinhard Fellner

Wattens, Innsbruck –Es sollte für einen Unternehmer ein Fußballfest im Wattener Stadion werden. Die Werkssportgemeinschaft Wattens (WSG) kickte gegen die Horner, kurz vor der Pause verließ der 57-Jährige den VIP-Bereich. Als er danach die anliegende Rampe für Rollstuhlfahrer querte, stolperte er über eine sechs Zentimeter hohe Kante auf den Asphalt. Der Anprall war so unglücklich, dass sich der Unterländer eine so genannte Essex-Lopresti-Fraktur am Unterarm zugezogen hatte. Eine bestürzende Diagnose, ist der Heilungsprozess doch generell schlecht und wird die Hand trotz intensiver Therapie nicht mehr belastbar sein. Vielmehr besteht schon bei geringer Belastung die Möglichkeit, dass der Bruch wieder auftritt.

Eine Tragödie für den Selbstständigen: Er ist dadurch auf unabsehbare Zeit zu 100 Prozent berufsunfähig. Die WSG ließ nach dem Unfall ein­e Absicherung anbringen. Sicher, um weitere Unfälle zu verhindern. Ein Bekannter des Verunglückten hatte zuvor den Unfallort aber noch zur Beweissicherung fotografiert.

Wichtig für den Innsbrucker Anwalt Roland Seeger, der den Verunfallten seither gegen die WSG vertritt. Der Verein bot in einem nett formulierten Brief ein Trikot und ein Jahresabo an. Später konnte sich die Haftpflichtversicherung noch eine Zahlung von 3000 Euro vorstellen. Mitverschulden sei gegeben, das Stadion von der Bundesliga abgenommen, zudem die Absicherung an einer solchen Rampe nicht nötig.

Schon allein wegen der existenzbedrohenden Verletzung schritt RA Seeger wegen Nichteinhaltung von Sicherungspflichten ans Landesgericht. Zu 40.000 Euro Schmerzensgeld kamen nun aber 28.500 Euro Verdienstentgang. Dazu sollt­e ein Gutachten Klarheit über die einstige Sicherheit im Stiegenbereich bringen.

Es ist nun fertig. Vor Gericht resümierte der Baugutachter klar: „Die Stieg­e liegt im öffentlichen Bereich. Die Ausstattung mit einem Handlauf bzw. einer Absturzsicherung wäre notwendig gewesen.“ Ein wohl wichtiger Baustein für das Urteil.

WSG-Rechtsreferentin Anna Hosp erklärte auf Anfrage der TT indes das Verhalten des Vereins. Man bedauere den Vorfall zutiefst, habe den Grad der Verletzung aber nicht gekannt. Nun könne allein die Versicherung über die Abgeltung von Forderungen entscheiden.

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