Deutsches Kartellamt schränkt Facebooks Datensammlung ein
Es könnte ein wegweisender Fall werden: Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Das Unternehmen kündigt bereits Widerstand gegen das Votum an.
Bonn – Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem „Like“-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche diese beim Sammeln und Verwerten von Daten, erklärte die Behörde. Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte – und jahrelang durch die Instanzen geht.
Zustimmung des Nutzers erforderlich
Das Kartellamt habe dem US-Riesen nun „weitreichende Beschränkungen“ bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. So wird Facebook auch untersagt, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.
Künftig dürften Dienste wie WhatsApp oder Instagram in Deutschland zwar weiter Daten sammeln, diese dürften aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zugeordnet werden, erklärte die Behörde. Die Entscheidung des Kartellamts sei aber noch nicht rechtskräftig.
Ein Jahr Zeit, sich zu ändern
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform – mit dem „Gefällt-mir“-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics. Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.
Kartellamtschef Andreas Mundt at den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft ins Zentrum gerückt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen, hatte er immer wieder betont. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen Facebook im März 2016 eingeleitet. Aber auch den US-Onlineriesen Amazon hatte die Behörde ins Visier genommen. (APA/Reuters/dpa)