Deutsches Kartellamt will Macht von Facebook beschränken

Bonn/Berlin/Menlo Park (APA/Reuters) - Das deutsche Bundeskartellamt weist das weltgrößte Internetnetzwerk Facebook in Deutschland in seine ...

Bonn/Berlin/Menlo Park (APA/Reuters) - Das deutsche Bundeskartellamt weist das weltgrößte Internetnetzwerk Facebook in Deutschland in seine Schranken. Der US-Konzern sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbraucht diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn. Das Kartellamt habe Facebook deswegen „weitreichende Beschränkungen“ bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.

Der US-Konzern wiederum kündigte umgehend an, Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Beschluss der Behörde einzulegen. Das Kartellamt unterschätze den starken Wettbewerb in Deutschland durch andere Anbieter wie die Google-Tochter YouTube, Snapchat oder Twitter.

Die Aufseher argumentierten, Facebook mache die Nutzung seines Dienstes davon abhängig, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten auch aus Drittquellen wie etwa den eigenen Töchtern Whatsapp und Instagram sammeln zu können. Dazu gehörten aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen könne. Dem Beschluss zufolge dürfen künftig Dienste wie das Messenger-Angebot Whatsapp oder der Fotodienst Instagram zwar weiter Daten sammeln, diese aber nur noch mit freiwilliger Zustimmung des Nutzers dem Facebook-Konto zuordnen. Die Einwilligung sei auch für die Sammlung von Daten von Drittwebseiten möglich. Mundt zufolge hat das Unternehmen zwölf Monate Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Die Entscheidung des Kartellamts sei aber noch nicht rechtskräftig. Facebook könne binnen eines Monats Beschwerde einlegen.

Das deutsche Kartellamt hatte seine Untersuchung bereits 2016 gestartet - im ersten offiziellen Wettbewerbsverfahren gegen Facebook überhaupt. Es handelt sich um ein Verwaltungsverfahren, an dessen Ende zunächst einmal kein Bußgeld steht. Die Wettbewerbshüter greifen in der Regel dann zu dieser Verfahrensart, wenn es sich um einen schwierigen rechtlichen Fall handelt oder ein Musterverfahren dazu dienen soll, die kartellrechtliche Beurteilung neuer Fälle zu klären. Im Zentrum steht dann das Ziel, kartellrechtskonforme Zustände zu erreichen und nicht, Bußgelder zu verhängen. Im Wiederholungsfall sind solche Geldstrafen aber nicht ausgeschlossen.

Mundt hat den Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft ins Zentrum gerückt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen, hatte er immer wieder betont. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten das Verfahren gegen Facebook im März 2016 eingeleitet. Auch den US-Onlineriesen Amazon hat die Behörde ins Visier genommen.

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