Debatte um Hitler-Geburtshaus: Mehr Geld für die Enteignete?
Die einstige Besitzerin des Hitler-Geburtshauses im oberösterreichischen Braunau könnte eine höhere Entschädigung bekommen als jene, die ihr...
Die einstige Besitzerin des Hitler-Geburtshauses im oberösterreichischen Braunau könnte eine höhere Entschädigung bekommen als jene, die ihr ursprünglich zugewiesen worden ist. Die Frau wurde enteignet, damit das Gebäude nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. Sie hat beim Landesgericht Ried im Innkreis gegen die Höhe der von der Republik festgesetzten Entschädigung geklagt. Die Republik beantragte, die Entschädigung in Höhe jenes Betrages zu fixieren, der im Verwaltungsverfahren festgesetzt worden ist — 310.000 Euro. Begründung: Der Verkehrswert sei in dieser Höhe im Verwaltungsverfahren korrekt ermittelt worden.
Das Landesgericht sieht das anders. Es beziffert die Entschädigung mit 1,5 Millionen Euro — ob „der Besonderheit, dass es sich um das Geburtshaus Adolf Hitlers handelt". Es wird auch darauf verwiesen, „dass für das Hauptgebäude seit vielen Jahren von der öffentlichen Hand ein relativ hoher monatlicher Nettomietzins bei gleichzeitiger Tragung sämtlicher Erhaltungskosten geleistet wurde". Und: Zur Liegenschaft gehörten Garagen und Parkflächen, „für die ebenfalls Miet- und Pachtzinseinnahmen erzielt werden". Die Finanzprokuratur, der „Anwalt der Republik", hat noch nicht entschieden, ob sie beruft, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Verfassungsgericht hat 2017 befunden, dass die Enteignung, der eine jahrelange Diskussion zwischen Eignerin und Innenministerium vorangegangen war, rechtens gewesen ist. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft noch.
Hitlers Geburtshaus war den ehemaligen Eigentümern im Jahr 1952 zurückgegeben worden, die Republik mietete sich aber ein. (kale)