Fall Lucile - Urteil wegen Mordes in Deutschland rechtskräftig
Karlsruhe/Innsbruck (APA/AFP) - Die Verurteilung eines Fernfahrers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und schwerer Vergewalt...
Karlsruhe/Innsbruck (APA/AFP) - Die Verurteilung eines Fernfahrers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten auch hinsichtlich der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zurück.
Das Gericht hatte den rumänischen Fernfahrer im Dezember 2017 schuldig gesprochen, im November 2016 eine 27-jährige Joggerin in einem Wald bei Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Dagegen legte der Angeklagte Revision vor dem BGH ein, die der Gerichtshof nun überwiegend verwarf.
Lediglich der vom Landgericht Freiburg angeordnete Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung hatte keinen Bestand. Der BGH stellte zwar fest, dass grundsätzlich neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung vorbehalten werden könne. Das Landgericht habe seine Entscheidung aber nicht ausreichend begründet. Über diese Frage ist daher eine neue Verhandlung und Entscheidung notwendig.
Neben der Tat in Endingen wird dem Mann auch der Mord an der 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin Lucile K. aus Lyon im Jänner 2014 in Kufstein in Tirol zur Last gelegt.