„IGGÖ“ statt „Islam“: Weiter Aufregung um Religions-Note im Zeugnis

Wien (APA) - Weiter Aufregung um eine Änderung der Zeugnisse: In den aktuellen Schulnachrichten steht bei muslimischen Schülern beim Wahlfac...

Wien (APA) - Weiter Aufregung um eine Änderung der Zeugnisse: In den aktuellen Schulnachrichten steht bei muslimischen Schülern beim Wahlfach Religion erstmals nicht „Islam“, sondern „IGGÖ“ (Kurzbezeichnung der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich). Die IGGÖ hat am Freitag die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt, die Muslimische Jugend wehrt sich gegen die „Löschung unseres Religionsbekenntnisses“.

Das Bildungsministerium hatte vergangene Woche nach ersten Beschwerden der IGGÖ angekündigt, die Änderung zu prüfen. Bei einem Gesprächstermin im Ministerium heute, Freitag, vermisste die IGGÖ laut Aussendung allerdings echte Verhandlungsbereitschaft und will sich deshalb juristisch wehren. Wie genau, wollte man in der IGGÖ auf APA-Nachfrage nicht konkretisieren.

IGGÖ-Präsident Ümit Vural ortet jedenfalls einen „klaren Akt der Diskriminierung“, durch die Änderung sei „nichts weniger als ein ganzes Religionsbekenntnis von Zeugnissen verschwunden“. Die Muslimische Jugend Österreich berichtete in einer Aussendung von unzähligen Beschwerden irritierter und verärgerter Jugendlicher und deren Eltern und forderte das Bildungsministerium auf, „diese Politik abzustellen und die Zeugnisse zu korrigieren“.

Im Bildungsministerium betonte man gegenüber der APA Gesprächsbereitschaft, man sei an einer pragmatischen Lösung interessiert. Es sei auch keine Schlechterstellung einer Religion beabsichtigt. Gleichzeitig betonte man im Büro von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP), dass man sich mit dem kritisierten Rundschreiben auf eine „fundierte Rechtsposition“ beziehe. Es beruhe auf einem Bescheid des Kultusamts zum Islamgesetz und wurde bereits im Oktober an die Bildungsdirektionen (früher: Landesschulräte) verschickt. Nachdem es sich bei dem Rundschreiben um eine Weisung an die nachstehenden Dienststellen handelt, könne es laut dem Ministerium auch nicht beeinsprucht werden.