Aufregung um „Strafenkatalog“ in Kärntner Hotel
Klagenfurt (APA) - Für Aufregung hat am Freitag ein „Strafenkatalog“ für Mitarbeiter eines Kärntner Hotels gesorgt. Wie die „Kronen Zeitung“...
Klagenfurt (APA) - Für Aufregung hat am Freitag ein „Strafenkatalog“ für Mitarbeiter eines Kärntner Hotels gesorgt. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtete, sieht die Liste Strafzahlungen für verschiedene „Vergehen“ vor. Die Geschäftsführung des Hauses wiegelte auf APA-Anfrage ab - die Liste sei keine Vereinbarung, sondern lediglich eine Diskussionsgrundlage, die von Mitarbeitern selbst initiiert worden sei.
Wenn Mitarbeiter des Hotels zehn Minuten zu spät zum Dienst kommen, haben sie zwei Euro zu zahlen - eine Verspätung über eine Stunde kostet bereits zehn Euro. Das Tragen einer nicht korrekten Uniform - dazu gehören etwa falsche Schuhe, eine dreckige Krawatte oder ein vergessenes Namensschild - kostet zwei Euro pro „Vergehen“. So viel kostet es auch, wenn ein Mitarbeiter einen Gang eines Menüs nicht auswendig weiß. Das ist jedenfalls der Inhalt der Liste, die am Freitag in Kärnten die Runde machte.
Die Geschäftsführung des Hauses ist gar nicht erfreut darüber, dass die Liste an die Öffentlichkeit gelangt ist - und fühlt sich missverstanden. „Wir führen Mitarbeitergespräche - und dabei kam auch zur Sprache, dass sich manche Mitarbeiter über Verfehlungen von Kollegen ärgern“, so der Geschäftsführer. Man habe also gemeinsam mit Mitarbeitern eine Liste von solchen Verfehlungen erstellt, um eine Diskussionsgrundlage zu haben, von einer fixen Vereinbarung sei man weit entfernt. Auch die Beträge seien nicht ernst zu nehmen: „Das kommt so flapsig daher, wenn jemand sagt: Dann muss man halt zwei Euro zahlen.“ Laut „Kronen Zeitung“ war angedacht, das Geld für gemeinsame Aktivitäten der Mitarbeiter zu verwenden.
Wie Arbeitsrechts-Experte Peter Reichmann von der Arbeiterkammer Kärnten im Interview mit dem ORF dazu sagte, könnte nur in einer Betriebsvereinbarung eine Disziplinarordnung vereinbart werden: „Aber auch hier darf nicht gegen Rechte des Kollektivvertrags oder Gesetze verstoßen werden.“ Eine Strafzahlung vom Lohn abzubuchen oder vom Mitarbeiter zu verlangen sei rechtlich nicht gedeckt.