Transit: Die Arbeiterkammer warnt vor „halbherzigen Verboten“
Um die Luftgüte zu verbessern und die Bevölkerung vom Lärm zu entlasten, müssten die Lkw-Fahrverbote einschneidender ausfallen, kritisiert die Arbeiterkammer.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Die Wirtschaftskammer hat die vorliegenden Verordnungen zur Verschärfung geltender Lkw-Fahrverbote bereits in der Luft zerpflückt. Wie berichtet, gehen WK-Präsident Christoph Walser die geplanten Maßnahmen viel zu weit. Auch die Arbeiterkammer hat zu dem Paket eine Stellungnahme abgegeben. Und sie spart ebenso nicht mit Kritik. Anders als der Wirtschaft geht der Arbeiterkammer das Maßnahmenbündel aber viel zu wenig weit.
Ein Hauptkritikpunkt der AK ist, dass die beabsichtigte Erreichung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) auch „ohne die in diesen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen allein aufgrund der Flottenerneuerung und der EU-weit strengeren Abgasnormen im besten Fall nur zwei Monate später [Anm.: als per Verordnung geplant] sowieso erreicht“ werde. Darüber hinaus verschleiere die Regierung, dass mit diesem Paket der in Österreich geltende niedrigere Grenzwert (30 Mikrogramm) nicht einmal bis zum Jahre 2023 auch nur annähernd erreicht werden könnte. Die AK ist deshalb zwar nicht gegen das Paket, hält selbiges aber für „deutlich zu wenig weitreichend“. In Summe verkaufe Schwarz-Grün der Bevölkerung dieses Paket zu Unrecht als Meilenstein der Verkehrspolitik.
Im Detail kritisiert die AK die einzelnen Maßnahmen wie folgt:
1 Nachtfahrverbot: Sowohl das Winter- (20–5 Uhr an Werktagen) als auch das Sommernachtfahrverbot (22–5 Uhr) für Lkw soll jeweils um drei Stunden bis 8 Uhr verlängert werden, fordert AK-Präsident Erwin Zangerl. Nur so könnten morgendliche Staus auf der Inntalautobahn – hervorgerufen in der Regel durch das Zusammentreffen von Transit- und Pendlerverkehr – verhindert werden. Und somit auch das staubedingte Aufkommen höherer Emissionen. Dass Lkw der modernsten Schadstoffklasse Euro VI erneut bis Ende 2020 vom Nachtfahrverbot ausgenommen sein sollen, geht für die AK gar nicht. Diese Regelung gehöre „mit sofortiger Wirkung“ gestrichen. Zumal die Nachtfahrten ohnedies rückläufig seien.
2 Sektorales Fahrverbot: Auch hier stelle die Ausnahme für Euro-VI-Lkw bis Ende September 2019 ein No-Go dar und sei „mehr als absurd“. Zudem würden sich bei bestimmten Verbotsgütern Widersprüche ergeben.
3 Temporeduktion: Zwar nicht über das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) zu regeln, regt die AK trotzdem an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf den Autobahnen von 80 auf 70 km/h zu drosseln. 93 Prozent aller Lkw würden zu schnell fahren, zitiert die AK eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit. Höheres Tempo steigere aber auch den Schadstoffausstoß und erhöhe den Lärmfaktor. Da zu wenig kontrolliert werde, will die AK mit Tempo 70 erreichen, dass „die reale Geschwindigkeit von Lkw nicht über 80 km/h liegt“.
4 Europarecht: Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen verletze die Warenverkehrsfreiheit, sagt die AK. Weder sei der Brenner der einzige Alpenpass, noch sei ein Umstieg auf Tag- bzw. Schienenfahrten unmöglich. Sofern Tirol nachweisen könne, dass die Lkw-beschränkenden Maßnahmen nachweislich Luft- und Lärmsituation verbessern, bräuchte man sich auch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof fürchten, argumentiert die AK. Vielmehr sieht man das Paket erst dann als effektiv an, wenn ein Verfahren eingeleitet würde. Und die AK warnt das Land davor, wie 2016 (Herausnahme der Euro-VI-Lkw aus dem sektoralen Fahrverbot) vor der EU in die Knie zu gehen: „Diesen Fehler sollte Tirol durch halbherzige Verbote und zu lange Übergangsfristen kein zweites Mal begehen.“
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