Biomasse-Förderung: SPÖ bleibt beim Nein
Kern der SPÖ-Kritik ist, dass im Gesetz konkrete Einspeistarife fehlen und spricht auch von einer „Blankoermächtigung“ für die Landwirtschaftsministerin.
Wien – Die Regierungsparteien bauen mit Unterstützung der NEOS Druck auf die SPÖ auf, einer Förderung von Biomasseanlagen zuzustimmen. Die drei Parteien haben einen gemeinsamen Brief an die größte Oppositionspartei geschrieben, die im Bundesrat die Förderung blockieren will, schreibt die Kronenzeitung.
Doch die SPÖ ist weiter fest entschlossen, die Förderung von Biomasseanlagen am Donnerstag im Bundesrat zu Fall zu bringen. „Wenn die ÖVP auf uns zu kommt, werden wir natürlich reden, aber es gibt im Bundesrat nur mehr zwei Möglichkeiten: Runter von der Tagesordnung oder wir lehnen es ab“, sagte die Vorsitzende der SPÖ-Bundestagsfraktion, Inge Posch-Gruska, am Montag in einer Pressekonferenz.
140 Mio. Euro für 47 Biomassekraftwerke
Kern der SPÖ-Kritik ist, dass im Gesetz konkrete Einspeistarife fehlen. Auch sei unklar, welche der rund 140 Anlagenbetreiber von diesen garantierten Abnahmepreisen profitieren sollen. Das Gesetz überlasse die Festsetzung der Tarife und die Gesamtsumme der Förderung zur Gänze Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die SPÖ spricht deshalb von einer „Blankoermächtigung“.
Es geht um eine Übergangsregelung zum Ökostrom-Gesetz. Diese sieht vor, dass mit 140 Mio. Euro 47 Biomasseanlagen für die nächsten drei Jahre gefördert werden. Ihre Förderungen wären zwischen Anfang 2017 und Ende 2019 ausgelaufen. Mit der Übergangsregelung soll ihr Fortbestand bis zu einer grundsätzlichen Neufassung der Ökostrom-Förderung gesichert werden. Insgesamt werden derzeit 134 Biomassekraftwerke gefördert.
Die Übergangsregelung braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit, sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat. Im Nationalrat hat es die Zustimmung bereits gegeben, im Bundesrat hat die SPÖ aber mehr als ein Drittel der Stimmen und kann den Beschluss verhindern. Diese Abstimmung ist für Donnerstag angekündigt. (APA, TT)
Ökostromförderung
Der Staat unterstützt die Produktion von Strom aus Biomasse mit Steuermitteln. 137 Kraftwerke erhalten derzeit Förderungen. Bei einigen von ihnen läuft die Förderung aber aus bzw. ist sie bereits ausgelaufen. Während die Regierung an einer grundlegenden Neufassung der Ökostromförderung arbeitet, die 2020 kommen soll, will sie mit einer Übergangsregelung diese Kraftwerke in Betrieb halten.
Die Förderung von Biomasse-Kraftwerken (wie auch von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen) läuft über einen garantierten Strompreis, der über dem Marktpreis für Strom liegt. Er wird aber nur 13 Jahre lang bezahlt. Danach sollten die Kraftwerke am Markt konkurrenzfähig sein. Bei 47 Biomasse-Kraftwerken läuft diese Frist zwischen 2017 und 2019 aus. Um sie in Betrieb zu halten, hat die Bundesregierung für drei Jahre 140 Mio. Euro vorgesehen.
Um die Bestimmung zu beschließen, sind im Nationalrat und im Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Im Nationalrat haben dies ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen. Im Bundesrat hat aber die SPÖ mehr als ein Drittel der Stimmen, sie kann den Beschluss daher blockieren und hat auch angekündigt, das zu tun.
Die heiß umstrittene Übergangsregelung sieht auch andere Punkte als die Förderung von Biomassekraftwerken vor. So soll eine Kostenbefreiung für sozial schwache Menschen kommen. Bisher galt folgende Regelung: Wer von der GIS befreit ist, konnte auch um Reduzierung des Beitrags zur Ökostromförderung auf 20 Euro im Jahr ansuchen. Nun soll eine vollständige Befreiung direkt auf dem Antrag zur GIS-Befreiung angekreuzt werden können. Im Vorjahr zahlte ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) rund 90 Euro für die Förderung von grünem Strom.