Biomasse-Förderung - Köstinger: Überbrückungsfinanzierung nötig
Wien (APA) - Im Streit um die Biomasse-Förderung betont Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die Notwendigkeit ei...
Wien (APA) - Im Streit um die Biomasse-Förderung betont Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die Notwendigkeit einer Nachfolgeregelung. „Es geht jetzt um eine Überbrückung, bis das Gesetz zum Ausbau der erneuerbaren Energien greift“, so Köstinger in einem „Presse“-Interview (Mittwoch-Ausgabe).
Sonst müssten die Kraftwerke zusperren. „Das wäre ein großes Problem, vor allem auch für die Umwelt, weil der Strom aus Biomasse ökologisch produziert wird.
Auf die Frage warum man nicht - wie Kritiker meinten -, die Biomasse-Förderung mit dem Gesetz zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020 regeln sollte, sagte Köstinger: „Weil die Biomassekraftwerke nicht solange überleben würden.“ Die Überbrückungsförderungen von rund 140 Mio. Euro wären für die Jahre 2017, 2018 und 2019, viele Verträge seien schon früher ausgelaufen.
Ob man Anlagen, die nach 13 Jahren Förderung nicht in der Lage seien wirtschaftlich zu arbeiten, nicht ohnehin zusperren sollte: „Ökostrom kostet einfach Geld“. Wirklich unwirtschaftliche Anlagen gebe es aber nicht mehr, auch habe man für die Förderung eine klare Effizienzanforderung - einen Wirkungsgrad von 60 Prozent und mehr. Die geplante Überbrückungsfinanzierung von 140 Mio. Euro wäre für die Jahre 2017, 2018 und 2019. „Wir brauchen diese Kraftwerk auch, um unsere Klimaziele zu erreichen.“ Dazu gehöre auch das Ziel, bis 2030 den gesamten Strom aus erneuerbaren zu produzieren. Derzeit würde mit der Biomasse mehr als doppelt soviel Strom erzeugt wie mit Photovoltaik. Aktuell liege der Erneuerbaren-Gesamtanteil bei Strom bei rund 74 Prozent. „Wenn die Biomassekraftwerke zusperren müssen, werden wir mehr Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken aus dem Ausland importieren müssen.“
Zum Fördertarif sagte Köstinger: „Wir sind gerade dabei, diese Förderungen zu diskutieren und zu gestalten. Es geht jetzt um eine Übergangsförderung, mit 1. Jänner 2020 wird es dann in einem Gesamtpaket einen Fördertarif für alle Energieproduzenten geben - Biomasse, Strom, Wind.
Die TU-Studie, dass 140 km/h auf der Autobahn kaum mehr CO2 zur Folge hätten als das aktuelle Tempolimit von 130 km/h, sei eine Zwischenuntersuchung, „wir müssen noch auf die endgültigen Ergebnisse warten. Dann werden wir das diskutieren.“ Es gehe weniger um Tempolimits, „es geht mehr darum, eine generelle und komplette Trendumkehr im Verkehr zu schaffen. Der öffentliche Verkehr müsse massiv ausgebaut werden, „wir brauchen mehr Elektromobilität, Wasserstoff, mehr Geld für die Schiene. Es gab einen Anstieg beim CO2 Ausstoß im Verkehr, und das müssen wir ändern.“
Die geplante Novelle des Ökostromgesetzes für eine Nachfolgeregelung der Biomasse-Förderung erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die SPÖ wird im Bundesrat morgen, Donnerstag, dagegen stimmen. Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried sprach gestern von einem Neustart der Verhandlungen ab Freitag.