Verweis auf Zubereitungsart fehlt: Kärntner Nudelfirma kassiert Strafe
Auf der Verpackung ist eine Sanduhr mit der Kochzeit abgebildet. Da aber nicht explizit dabeisteht, dass die Teigwaren gekocht werden müssen, sind für die „Finkensteiner Nudelfabrik“ jetzt 700 Euro fällig.
Klagenfurt — Zahlreiche fassungslose, erzürnte und belustigte Kommentare sind derzeit unter einem Posting der „Finkensteiner Nudelfabrik" zu lesen. Der Grund: Die Kärntner Firma, deren Produkte auch in Osttirol verkauft werden, muss eine Strafe wegen fehlender Produktangaben zahlen. Drei Vergehen sind in dem Schreiben angeführt, welches das Familienunternehmen selbst auf seiner Facebook-Seite öffentlich gemacht hat. Besonders skurril finden viele dabei die bemängelte Kochanleitung auf einer Nudelpackung. „Die Angabe ,8-10 Minuten' war in Verbindung mit dem Symbol einer Sanduhr angebracht, jedoch geht kein Hinweis auf den Kochvorgang bzw. die Temperatur hervor (Bsp.: ,Zubereitung 8-10 Minuten in kochendem Wasser' oder ,Kochzeit 8-10 Minuten', etc.)", so die Kritik.
Ein weiterer Mangel bezieht sich auf eine Angabe in der Zutatenliste. Diese war „in Form von ,4 Volleier/kg (20%)' angebracht, obwohl mengenmäßige Angaben ausschließlich in Prozent anzugeben sind." Im dritten Punkt geht es darum, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die Aufbewahrungsbedingungen nicht direkt untereinander abgedruckt waren. Außerdem fehlt bei der Pflichtangabe „Mindestens haltbar bis" der Buchstabe „s".
700 Euro Strafe muss das Unternehmen für die bemängelten Punkte zahlen, wie die Kärnter Ausgabe der Kronenzeitung berichtet. In dem Facebook-Posting zeigen die Kärntner sich zwar verwundert angesichts der Kritik, kündigen aber an, die Strafe zu zahlen und die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen. (TT.com)