Internetkauf von Immobilien: „Profiteure sind die Verkäufer“
Die Preise am Wohnungsmarkt steigen seit Jahren. Markus Kröll, Arbeiterkammer-Experte, rät auch bei Internetkauf zur Besichtigung.
Gibt es bereits Versteigerungen von Immobilien im Internet?
Markus Kröll: Versteigerungen von Immobilien sind in Österreich vor allem im Fall von gerichtlichen Zwangsversteigerungen bekannt. Nachdem sich Online-Auktionsplattformen vor Jahren etabliert haben, war es nur eine Frage der Zeit, bis auch Immobilien über solche Plattformen verkauft werden.
Nützt dieses System der Versteigerung nicht nur Menschen mit wirklich viel Geld?
Kröll: In erster Linie dient eine Immobilien-Versteigerung dem Erzielen eines möglichst hohen Verkaufserlöses. Profiteure dieses Systems sind vor allem der Verkäufer und Immobilienmakler, während sich Interessenten auf ein Wettbieten einlassen. Während der Verkäufer auf einen höchstmöglichen Verkaufspreis hoffen darf, erspart sich der Makler womöglich einen erheblichen Arbeitsaufwand. Zudem führt ein höherer Verkaufserlös auch zu einem höheren Provisionsanspruch des Maklers. Jedenfalls ist aber von so genannten Blindkäufen abzuraten. Interessenten sollten das betreffende Objekt persönlich besichtigen und die Serviceleistungen der Makler, vor allem das Einholen wichtiger Informationen zur Immobilie, in Anspruch nehmen.
Worauf sollten Käufer bei Online-Plattformen achten?
Kröll: Auch im Rahmen einer Online-Versteigerung bestehen für Makler rechtliche Rahmenbedingungen, die von diesen einzuhalten sind. Insbesondere müssen Angaben zu Objekten richtig und vollständig sein. Ferner hat der Makler die Verbraucher über seine Tätigkeit als Makler und über mögliche Rücktrittsrechte aufzuklären. Käufer sollten aber stets abwägen, ob die Immobilie den Kaufpreis auch wert ist. Neben der Lage, Ausstattung und Zubehör der Immobilie sind vor allem auch der Bauzustand, der in den kommenden Jahren zu erwartende Sanierungsbedarf und die Höhe dafür angesparter Rücklagen im WE-Bereich und vor allem die Bewirtschaftungskosten zu beachten. Bei einem Bieterverfahren besteht zudem ein höheres Risiko zur Abgabe impulsgesteuerter Gebote. Auch diese sind in der Regel verbindlich, so dass anfallende Kosten und Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Gebotes möglicherweise nicht vollständig berücksichtigt werden. Dies besonders kurz vor Auktionsende.
Wie kann Wohnraum denn tatsächlich billiger gemacht werden?
Kröll: Diese Frage lässt sich schwer beantworten, da viele Parameter zu beachten sind. Es bestehen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, wie etwa Bauordnungen, OIB-Richtlinien und Ö-Normen, die den Preis letztlich auch mitbestimmen. Gleichzeitig ist Boden eine nur beschränkt verfügbare Ressource und tragen die Grundkosten wesentlich zu den Kosten bei. Der einzelne Interessent kann den Immobilienmarkt aber kaum beeinflussen, so dass erst eine sinkende Nachfrage bei einem entsprechenden Überangebot an Wohnraum zu sinkenden Immobilienpreisen führen wird. Auf einem kompetitiven Markt pendeln sich nämlich Preise so ein, dass Angebot und Nachfrage ausgeglichen sind und ein Marktgleichgewicht entsteht. Ist das Angebot größer als die Nachfrage, so sinkt der Preis. Zu einem tieferen Preis sind mehr Nachfrager bereit, das Produkt zu kaufen, aber weniger Anbieter bereit, das Gut anzubieten.
Das Gespräch führte Verena Langegger