Skiweg im Pitztal muss teilweise rückgebaut werden
Landesumweltanwalt einigt sich mit Gemeinde und Pitztaler Gletscherbahnen. Das Natura-2000-Gebiet bleibt unberührt.
Von Thomas Parth
Imst, St. Leonhard i. P. – Erleichtert. So zeigt sich der Bürgermeister der Gemeinde St. Leonhard, Elmar Haid, kurz nach dem Verhandlungstermin in der Bezirkshauptmannschaft Imst: „Wir haben jetzt gut dreieinhalb, vier Stunden konstruktiv verhandelt. Für die Gemeinde St. Leonhard ist es sehr wichtig, dass die gesperrte Skiabfahrt vom Brunnenkogel wieder hergestellt wird. Ich selbst habe eine Petition aller Bürgermeister des Pitztals initiiert, dass der Skiweg wieder aufgeht. Am Ende hat sich gezeigt, dass eine Lösung möglich ist, wenn man miteinander redet.“
Im Herbst 2018 wurde der Skiweg Brunnenkogel, der die Abfahrt von der Bergstation der Wildspitzbahn und dem Café 3.440 darstellt, gesperrt. Grund dafür waren nicht behördlich genehmigte Sanierungsmaßnahmen. – Die, wenn man so will, salomonische Lösung am Ende des gestrigen Verhandlungsmarathons nimmt den betreffenden Skiweg aus dem Natura-2000-Gebiet heraus. „Mir war es sehr wichtig, dass das geschieht. Andernfalls hätte das eine fatale Signalwirkung für andere Skigebiete gehabt. Wir wollten hier keinen Präzedenzfall schaffen“, verdeutlicht der Landesumweltanwalt (LUA) Johannes Kostenzer. Die Zäune, Bohrlöcher sowie die im Sommer errichtete Grobblockmauer müssen rückgebaut werden. „Der Skiweg verläuft dann zwar an der Grenze zu Natura 2000. Das Gebiet bleibt aber unberührt.“
Im Skigebiet werden aufgrund des eingereichten Projekts weitere Eingriffe in die Natur stattfinden, weiß der LUA. Dafür werde es aber Ausgleichsmaßnahmen bzw. -flächen benötigen, wie auch BM Elmar Haid zu berichten weiß: „Die Ersatzmaßnahmen werden mit der Abteilung Umweltschutz des Landes abgestimmt und bringen weitere Kosten für den Betreiber mit sich.“
Die Bezirkshauptmannschaft Imst erstellt nun einen offiziellen Bescheid. Dieser wird den betroffenen Parteien (LUA, Gemeinde und Projektwerber) zugestellt. „Wenn der Landesumweltanwalt und die Gemeinde St. Leonhard dem zustimmen und auf weitere Schritte verzichten, kann der Skiweg wohl binnen einer Woche wieder aufgehen“, zeigt sich BM Haid optimistisch. Der Umweltanwalt hingegen dämpft die Euphorie: „Wir erteilen keine Blankoschecks. Wie in jedem anderen Fall entscheiden wir anhand des Bescheides. Der Projektwerber hat um eine Planänderung gebeten, da wir heute während der Verhandlung alles nur händisch eingezeichnet haben.“
Als Vertreter des Antragstellers, des Eigentümers der Pitztaler Gletscherbahnen Hans Rubatscher, fungierte bei der Verhandlung in Imst sein Rechtsvertreter Christian Girardi. Girardi blickt dem Bescheid der BH Imst „zuversichtlich entgegen. Aber eine Woche ist sehr optimistisch.“
„Die Ostersaison ist gerettet!“, jubiliert der Geschäftsführer des TVB Pitztal, Gerhard Gstettner, der in den letzten Tagen die Stimmung im Tal sondierte: „Ein Fortbestand der Sperre wäre für uns fatal gewesen.“
Nicht Gegenstand der Verhandlung war das Verwaltungsstrafverfahren. „Das Höchststrafmaß von 30.000 Euro steht kaum im Verhältnis zu den Projektkosten“, so Kostenzer. Beschwerden nach der Aarhus-Konvention wurden nicht wahrgenommen.