Bezirk Imst

Umstrittene Skischaukel Hochoetz-Kühtai: Beschluss unter Beschuss

Der Gemeinderat in Oetz (l.) stimmte einstimmig für den Skigebietszusammenschluss Hochoetz-Kühtai, wobei der Betriebsleiter von Hochoetz befangen gewesen sein dürfte.
© Dorn

Der Oetzer Gemeinderat votierte einstimmig für die Liftehe Hochoetz-Kühtai. Dieser Grundsatzbeschluss bleibt trotz möglicher Befangenheiten weiterhin gültig.

Von Agnes Dorn, Thomas Parth

Oetz –Im Gemeinderat in Oetz war es am 7. Dezember zu einem einstimmigen Votum für den Zusammenschluss der Skigebiete Hochoetz und Kühtai gekommen. Daraufhin wollte Mitte Dezember 2018 die „Bürgerini­tiative für mehr Offenheit und Demokratie“ mit Sprecherin Ingrid Stecher die Befangenheit mehrerer Oetzer Gemeinderäte geklärt wissen. Die Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Imst verfasste daraufhin ein Schreiben, welches der TT zur Gänze vorliegt und nun auf www.dynamoetz.at auszugsweise veröffentlicht wurde.

Bürgermeister Hansjörg Falkner bekleidet die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der Bergbahnen Oet­z GmbH, Vize-BM Mathias Speckle ist deren Betriebsleiter und Gemeinderat Roland Haslwanter sei, laut Anfrage, deren Vorstand.

Die BH-Antwort ist zurückhaltend. Beim Vorstand und Betriebsleiter könnten Befangenheitsmomente auftreten. So agiere ein Vorstand gestalterisch, ein Betriebsleiter stehe in einem Abhängigkeitsverhältnis. Nicht befangen seien Aufsichtsräte.

Laut Gemeindeordnung müssten befangene Personen ihre Befangenheit selbst wahrnehmen. Im Zweifel entscheidet der Gemeinderat darüber, ob ein Befangenheitsgrund vorliegt oder nicht.

Laut Protokoll sei der Grundsatzbeschluss für einen Zusammenschluss „einstimmig gefasst (worden) und damit jedenfalls rechtsgültig“, kommt die Gemeindeaufsicht zum Schluss. Schließlich seien, auch im Falle einer Befangenheit, die betreffenden Stimmen nicht ausschlaggebend für das Beschlussergebnis gewesen.

Der angesprochene Betriebsleiter der Bergbahnen Oetz und Vizebürgermeister, Mathias Speckle, sieht sein Handeln als ordnungsgemäß: „Das Thema Befangenheit wurde geprüft und zunächst gutgeheißen, da ich nicht als Geschäftsführer oder Handlungsbevollmächtigter der Bergbahn tätig bin. So wurde es mir von Amtsleiter Klaus Amprosi gesagt.“ Darüber hinaus seien die Tätigkeiten als Betriebsleiter der Bergbahnen und als Gemeinderat nie groß Thema gewesen. „Das war immer so. Schließlich hat es auch andere Bergbahnmitarbeiter im Gemeinderat gegeben. Das (eine Befangenheit, Anm.) war nie Thema“, so Speckle.

Von der TT darüber in Kenntnis gesetzt, dass für Betriebsleiter bzw. Vorstand eine Befangenheit gegeben sein könnte, meint Gemeinderat Roland Haslwanter: „Ich bin kein Vorstand, sondern einer von sieben Aufsichtsräten in Hochoetz. Bürgermeister Hansjörg Falkner ist der Aufsichtsratsvorsitzende.“ Für sein künftiges Abstimmungsverhalten blickt Haslwanter in die Zukunft: „Falls es so ist, dass ich befangen bin, werde ich mich bei künftigen Abstimmungen wegen Befangenheit enthalten.“

Der unter Beschuss geratene Bürgermeister von Oetz, Hansjörg Falkner, meint zu der Frage der Befangenheit: „Wie schon im Brief der Bezirkshauptmannschaft erläutert: Haslwanter ist definitiv nicht befangen und bei Speckle kann man darüber reden.“ Und zur Befangenheit im Allgemeinen ist Falkner der Meinung: „Das muss jeder für sich selber klären.“

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