Stadt Innsbruck prüft Abbiegeassistenten für alle Lkw
Die zuständige Stadträtin Uschi Schwarzl präsentierte am Montag ein Vier-Punkte-Programm. Die Abstimmung innerhalb des Städtebunds laufe.
Innsbruck – Nach zahlreichen Unfällen mit Lkw in den vergangenen Jahren hatte zuletzt ein tödlicher Unfall mit einem neunjährigen Todesopfer in Wien für eine heftige Debatte um eine gesetzliche Regelung geführt. Bei einem sogenannten „Lkw-Sicherheitsgipfel“ wurden „kurzfristige“ Maßnahmen angekündigt, ein verpflichtender Abbiegeassistent kommt allerdings nicht.
Nun plant die Stadt Innsbruck eine eigene Herangehensweise. So lässt die ressortzuständige Stadträtin Uschi Schwarzl die Neuanschaffung von ausschließlich mit Abbiegeassistenten ausgestatteten Lkw in der städtischen Fahrzeugflotte prüfen. Zudem soll erhoben werden, wieviel die Umrüstung der gesamten bestehenden Flotte kosten würden.
Prüfung „unter Protest“
Weiters soll eine mit der Stadt Wien und dem Städtebund abgestimmte Vorgangsweise in Bezug auf mögliche Förderungen bei der Umrüstung geprüft werden. In einem vierten Punkt will Schwarzl Gefahrenzonen definieren, in denen mangels einer möglichen Überprüfung des Vorhandenseins eines Abbiegeassistenten auf Sicht der LKW-Verkehr verboten werden soll. „Wir glauben, dass wir innerhalb von zwei Wochen wissen, welche möglichen Kosten entstehen und wollen dann die politischen Gremien damit befassen“, heißt es aus dem Büro von Stadträtin Schwarzl auf Anfrage von TT Online.
Allerdings wolle man Punkt drei und vier nur „unter Protest“ prüfen, „denn eine gesetzliche Regelung würde den Kommunen viel Geld für etwaige Förderungen, für allfällige Umbauten und für zusätzliche Kontrollen sparen“, so Schwarzl.
„Nur Ausrede“
Die Stadt Wien habe angekündigt, sie werde Förderungen wenn überhaupt nur im Fall einer gesetzlichen Verpflichtung ausbezahlen. In diese Richtung gehe auch die Vorstellung des Österreichischen Städtebunds und der Stadt Innsbruck – jedenfalls keine Förderung, wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt. Der Protest richte sich gegen den Verzicht der Bundesregierung auf eine gesetzliche Regelung, die sehr einfach im Paragraphen 23 des Kraftfahrgesetzes machbar wäre.
„Wir haben etliche nicht europaweit einheitlich geregelte Regelungen im Straßenverkehr – Tempo, Gurten- und Kopfstützenpflicht etc – und just da, wo es um eine Regelung zu Lasten der Schwerverkehrslobby ginge, soll das nicht gehen“, kritisiert Schwarzl die Aussagen von Verkehrsminister Hofer, es wäre nicht möglich dies nur national zu regeln. Diese Ausrede richte sich auf jeden Fall von selbst. (TT.com, hu)