Brexit - Blümel: Verschiebung nur mit konkretem Ziel sinnvoll
Wien (APA) - Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) sieht eine Verschiebung des Brexit nur als sinnvoll an, wenn die Briten damit konkrete Ziel ...
Wien (APA) - Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) sieht eine Verschiebung des Brexit nur als sinnvoll an, wenn die Briten damit konkrete Ziel verknüpfen. Er habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass das britische Parlament dem Austrittsabkommen im zweiten Anlauf am 12. März zustimme, sagte Blümel am Dienstag im EU-Unterausschuss des Nationalrats.
Theoretisch könne sich so ein geordneter Austritt der Briten noch ausgehen, sagte Blümel. Einer Verschiebung des Brexit zuzustimmen, ohne das klar ist, wofür diese von der britischen Regierung genutzt wird, sei allerdings nicht sonderlich konstruktiv. „Natürlich ist aber am Ende des Tages alles besser als ein harter Brexit.“ Vom FPÖ-Abgeordneten Markus Tschank auf ein zweites Brexit-Referendum angesprochen, meinte Blümel, dieses wäre grundsätzlich die „allerbeste von allen Lösungen“, wenn sich die Briten darin für den Verbleib in der Europäischen Union entscheiden würden. Er habe aber noch keinen einzigen britischen Politiker gehört, der ernsthaft ein zweites Referendum beantragt hätte.
Eine klare Absage erteilte Blümel laut Parlamentskorrespondenz einer Befristung der Auffanglösung für Nordirland („Backstop“). „Wir werden diese rote Linie nicht überschreiten“, sagte er. Zugleich versuchte er Befürchtungen bezüglich eines „No Deal“-Szenarios zu zerstreuen. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission würden sich bereits seit Sommer darauf vorbereiten. „Im Rahmen des Planbaren ist alles Menschenmögliche getan worden, um alles vorzubereiten“, sagte er mit Blick auf das am Montag im Verfassungsausschuss beschlossene Brexit-Begleitgesetz.
Kritik am Brexit-Begleitgesetz kam hingegen von der SPÖ. In Deutschland seien im entsprechenden Gesetz mehr Positionen berücksichtigt, bemängelte etwa Doris Margreiter (SPÖ). Ihr Fraktionskollege Kai Jan Krainer (SPÖ) vermisst insbesondere Regelungen im Bereich der Besteuerung, die laut einer Expertin aus dem Finanzministerium für Österreich allerdings nicht notwendig sind. Finanzdienstleistungen würden stark in Unionsrecht fallen, nationale Sonderregelungen würden dem zuwider laufen. Das Finanzministerium sehe jedenfalls keinen Handlungsbedarf, zum jetzigen Zeitpunkt im Brexit-Begleitgesetz nachzujustieren.
Blümel meinte in diesem Zusammenhang auch gegenüber Sepp Schellhorn (NEOS), dass zur Zeit kein weiteres Brexit-Gesetz in Planung sei, ergänzende Regelungen nach gegebener Zeit aber nicht ausgeschlossen werden können. Man habe versucht, alle Probleme, die im Moment erkennbar seien, mit dem Gesetz abzudecken. Vonseiten der Kommission habe es gegenüber den österreichischen Vorkehrungen keine Zusatzwünsche gegeben. Zudem würden Brexit-Gesetze in den Nationalstaaten nicht ident aussehen, weil in jedem Land unterschiedliche Rechtssysteme gelten.
Doris Margreiter (SPÖ) und Alma Zadic (JETZT) betonten unisono, dass der Brexit zeige, wozu spalterische Politik führen kann. Die SPÖ-Abgeordnete erinnerte in diesem Zusammenhang an Aussagen der FPÖ rund um einen möglichen Öxit, die von Tschank entschieden zurückgewiesen wurden. Ein Öxit sei nie Beschlussfassung der FPÖ gewesen und von seiner Partei nicht gefordert worden, „das entspricht nicht der Realität“, so der Mandatar.
Anlass für die Brexit-Debatte im EU-Unterausschuss des Nationalrats war eine Mitteilung der Kommission, in der die verbleibenden Mitgliedsstaaten von Brüssel angehalten werden, sich für den Fall eines ungeordneten Austritts bzw. „alle möglichen Szenarien für den Austritt des Vereinigten Königreichs“ vorzubereiten. Dieser „Aktionsplan für den Notfall“ berücksichtigt etwa Fragen des Bleiberechts, der Sozialversicherungsansprüche, der Finanzdienstleistungen sowie jene von Zöllen und des Warenverkehrs. Alle „Notfallmaßnahmen“, die die Mitgliedsstaaten treffen, sollen vorübergehender Natur und mit dem Unionsrecht vereinbar sein, wie die Kommission einmahnt. In der Mitteilung werden die restlichen EU27 außerdem dazu aufgefordert, auch weiterhin keine bilateralen Abkommen oder Vereinbarungen mit Großbritannien zu schließen. Was etwa Finanzdienstleistungen, den Luftverkehr, den Güterkraftverkehr, Zölle und Warenausfuhr oder die Klimapolitik betrifft, die in das Unionsrecht fallen, hat die Kommission selbst Vorkehrungen und Verordnungsentwürfe auf den Weg gebracht.