Laudamotion wegen hoher Check-In-Gebühren verurteilt
Die Laudamotion verrechnete beim Standard-Tarif 55 Euro für den Flughafen-Check-in. Das Gericht sprach von einer Gebühr in exorbitanter Höhe.
Wien – Die Ryanair-Tochter Laudamotion ist vom Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Gebühr von 55 Euro für den Check-In am Flughafen geklagt. Das Gericht erklärte diese Gebühr für unzulässig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte.
Bei einigen Tarifen der Laudamotion GmbH, beispielsweise dem Standard-Tarif, sei ein kostenloser Check-in am Flughafen nicht im Preis enthalten. Zwar ist der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in jedoch sieht eine Gebührentabelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass die Kunden eine Gebühr in Höhe von 55 Euro zu entrichten haben.
Zusatzkosten versteckt
Während des gesamten Buchungsvorganges werde die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in aber nicht automatisch angezeigt. Kunden müssten vielmehr durch aktives Anklicken der Tarifinformation die Höhe der Gebühr selbständig erfragen. Versäumen Kunden das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangle es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen, seien sie gezwungen, den Flughafen‑Check‑in in Anspruch zu nehmen.
„Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe“, erklärte Konsumentenschützerin Beate Gelbmann vom VKI. „Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend, sondern es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet.“ (APA, TT.com)