Rot-Weiß-Rot-Card: Zugang wird erleichtert
Wien (APA) - Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat die Reform der Rot-Weiß-Rot-Card angekündigt. Laut dem Ministerratvortrag soll der...
Wien (APA) - Die Regierung hat am Mittwoch im Ministerrat die Reform der Rot-Weiß-Rot-Card angekündigt. Laut dem Ministerratvortrag soll der Zugang zu diesem Steuerungsinstrument für den Zuzug von Nicht-EU-Bürgern nach Österreich erleichtert werden. So werden etwa Gehaltsgrenzen gesenkt, auch muss man vor Antragstellung nicht wie bisher schon eine Unterkunft in Österreich nachweisen. Ein konkretes Gesetz soll demnächst folgen.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde ab Mitte 2011 als Steuerungsinstrument für den Zuzug von Nicht-EU-Bürgern nach Österreich etabliert. Ziel war es, mittels eines Punktesystems vor allem qualifizierte Beschäftigte für den Arbeitsmarkt zu finden. Ursprünglich war erwartet worden, dass etwa 8.000 Personen jährlich eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten. Dieser Wert wurde bisher klar verfehlt. Laut Wirtschaftsministerium wurden im Schnitt rund 2.000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.
Wegfallen soll laut dem Ministerratvortrag künftig die Vorgabe, dass bereits bei der Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft nachgewiesen werden muss. Begründet wird dies seitens der Regierung damit, dass der Betroffene im Vorfeld ja nicht weiß, ob der Antrag positiv ausgeht und zu welchem Zeitpunkt man überhaupt eine Antwort auf die Antragstellung bekommt. In der Praxis hätten viele heimische Unternehmen für die Betroffenen selbst Unterkünfte im Inland organisiert oder „sonstige Konstrukte“ gewählt.
Gesenkt werden sollen die bisherigen Gehaltsgrenzen bei den sogenannten „sonstigen Schlüsselkräften“, die laut Angaben aus dem Wirtschaftsressort 60 Prozent der Rot-Weiß-Rot-Karten-Bezieher ausmachen. Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit verlangte Mindestlohn bei diesen zu hoch angesetzt war: Bisher galt für bis 30-Jährige in dieser Gruppe ein Brutto-Mindestverdienst von 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, das sind 2.610 Euro brutto im Monat (2019). Künftig soll eine Grenze von 40 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gelten, das entspricht 2.088 Euro brutto. Für Schlüsselkräfte ab 30 Jahre galt bisher eine Grenze von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (3.132 Euro brutto). Diese soll auf 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gesenkt werden (2.610 Euro brutto).
Ein Entwurf soll demnächst in Begutachtung geschickt werden, das Paket noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. Sowohl der Wegfall des Unterkunft-Nachweises als auch die Gehaltsgrenzen-Senkung sollen gleich danach in Kraft treten, hieß es aus dem Wirtschaftsressort zur APA. Zu diesen beiden Punkte soll es „nach ein paar Jahren“ eine Evaluierung geben.
Ziel der Reform ist es auch, den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu entbürokratisieren und somit zu beschleunigen. So soll statt des bisherigen Weges über die Post die Karte künftig digital beantragt werden können. Bisher wurden Anträge von den Auslandsbehörden entweder an das Außenministerium oder das Kanzleramt oder an die Ämter der Landesregierung übermittelt. Die Ämter der Landesregierung gaben diese Anträge ebenfalls postalisch an die zuständigen Niederlassungsbehörden in den Ländern weiter. Das soll künftig entfallen. Damit wird ein Antrag, der beispielsweise bei einer österreichischen Botschaft eingebracht wird, „auf Knopfdruck“ an die entsprechende Inlandsbehörde übermittelt werden können. Ein Probebetrieb ist noch für heuer geplant, die endgültige Inbetriebnahme soll Anfang 2020 starten.
Eine Änderung soll auch für Drittstaatsangehörige kommen, die bereits einen gültigen Aufenthaltstitel in Österreich haben: Diese werden zur Absolvierung einer Lehrausbildung künftig ebenfalls die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen können, was etwa Personen mit Schüler-Visum einen weiteren Aufenthalt in Österreich ermöglichen soll. Auch dieser Punkt soll noch heuer in Kraft treten.
Derzeit können sechs Gruppen über die Rot-Weiß-Rot-Karte einwandern: besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen, sonstige Schlüsselkräfte, Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule, selbstständige Schlüsselkräfte und Start-up-Gründer. Schlüsselkräfte und Fachkräfte in Mangelberufen benötigen bestimmte Qualifikationen und eine fixe Jobzusage. Höchstqualifizierte, die entsprechend hohe Kenntnisse in ihrem Bereich vorweisen müssen, benötigen keine fixe Jobzusage. Sie erhalten sechs Monate Zeit, sich mit einem Visum um einen adäquaten Job in Österreich zu kümmern.