Vorerst keine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht in Innsbruck
Die Umsetzung einer generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde ist nach derzeitiger Rechtslage in der Stadt Innsbruck weiterhin nicht möglich.
Innsbruck –Ein im Oktober 2018 eingebrachter Gemeinderatsantrag forderte die Prüfung, inwieweit eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für gefährliche und potenziell gefährliche Hunde in der Stadt Innsbruck umgesetzt werden kann. Dazu liegen nun Stellungnahmen der Dienststelle „Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen“ sowie der Arbeitsgruppe „Tierschutz“ vor.
Diese nahm der Stadtsenat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig zur Kenntnis. Die Umsetzung dieser generellen Maulkorb- und Leinenpflicht ist nach derzeitiger Rechtslage allerdings demnach weiterhin nicht möglich. Denn dafür müsste zuerst das Tiroler Landespolizeigesetz geändert werden.
Im Innsbrucker Stadtgebiet gilt übrigens derzeit ein genereller Leinenzwang im Bereich von landwirtschaftlichen Kulturen im Zeitraum zwischen 1. März und 15. Oktober jeden Jahres sowie ein ganzjähriger Leinenzwang in der Innenstadt und auf Spazierwegen im Bereich des nördlichen und südlichen Naherholungsgebietes. Zudem besteht ein genereller Leinenzwang in städtischen Grün- und Parkanlagen sowie auf Spielplätzen.
Die Innsbrucker Marktordnung sieht darüber hinaus einen generellen Maulkorb- und Leinenzwang im Bereich von Märkten und Gelegenheitsmärkten vor. (TT)