Causa Firtasch - Generalprokuratur gegen Auslieferung an USA
Wien (APA) - Die Generalprokuratur hat eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ...
Wien (APA) - Die Generalprokuratur hat eine „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“ gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) über eine Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmitri Firtasch eingebracht. Der Beschluss des OLG vom Februar 2017 verletze das Gesetz und solle aufgehoben werden, so die Generalprokuratur in ihrer Stellungnahme am Mittwoch. Nun muss der OGH entscheiden.
Das Oberlandesgericht Wien hatte im Februar 2017 in zweiter Instanz die Auslieferung Firtaschs für nicht unzulässig erklärt. Die Generalprokuratur kritisiert, dass das OLG Wien nicht ausreichend geprüft habe, ob dem Auslieferungsersuchen der USA politische Beweggründe zugrunde liegen. Auch bei „rein kriminellen“ Taten sei zu prüfen, ob eine politische Motivation vorliege. Die Generalprokuratur empfiehlt dem Obersten Gerichtshof (OGH) daher, die Gesetzesverletzungen festzustellen und den Beschluss des OLG Wien aufzuheben. In diesem Fall hätte das OLG Wien in der Auslieferungssache neuerlich zu entscheiden.
Der in Wien lebende ukrainische Oligarch Firtasch war 2014 auf Grundlage eines Haftbefehls aus den USA in Wien verhaftet worden. US-Ankläger werfen ihm geplante Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit einem nie verwirklichten Titan-Projekt in Indien vor. Nach Bezahlung einer Rekordkaution von 125 Millionen Euro, für die ein russischer Geschäftsmann aufkam, war Firtasch auf freien Fuß gesetzt worden. Er hält sich seit damals in Wien auf. Im Dezember 2017 wurde ein Ansuchen Spaniens zur Auslieferung Firtaschs abgelehnt. Dort wird dem Ukrainer Geldwäsche und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
(Alternative Schreibweisen: Dmitri Firtasch, Dmitry Firtash)