Auf Quad mit zwei Promille gegen Heuballen: Tiroler verurteilt
Wie gefährlich vierrädrige Spaßmobile — Quads — sind und wie schnell Freundschaften nach einem Unfall enden können, zeigte am Landesgericht ...
Wie gefährlich vierrädrige Spaßmobile — Quads — sind und wie schnell Freundschaften nach einem Unfall enden können, zeigte am Landesgericht ein Prozess um fahrlässige Körperverletzung gegen einen 20-jährigen Unterländer. Er wollte Mitte August nach einer feuchtfröhlichen Geburtstagsfeier noch mit dem Quad des 40-jährigen Gastgebers mit ihm zusammen auf eine Alm im Bezirk Kitzbühel fahren.
Gegen 11.25 Uhr verlor der mit über zwei Promille Alkoholisierte die Kontrolle über das Quad und prallte gegen einen Heuballen. Da beide Verunfallte keinen Sturzhelm getragen hatten, waren die Folgen dramatisch und führten direkt in den Notarzthubschrauber. Am Landesgericht offenbarte der 40-jährige Sozius als Zeuge, dass er nach einem Halswirbelbruch und Meniskusrissen am Knie bis heute arbeitsunfähig sei. Der 20-Jährige kann nach Bewusstlosigkeit, sieben gebrochenen Rippen und Handgelenkbruch derzeit wieder Hilfsarbeiten verrichten.
Der Unfall knabbert jedoch nun an der Existenz des Burschen. War er doch auf Geheiß seines Freundes nicht nur sturzbetrunken, sondern auch noch ohne Lenkerberechtigung auf das Quad gestiegen. Aufgrund langen Krankenstandes mussten da erste 150 Euro Schadensgutmachung dessen Eltern aufbringen. Die Forderungen des 40-Jährigen könnten sich letztlich jedoch auf einen fünfstelligen Bereich summieren. Einen Gruß hatte da der Angeklagte für den 40-Jährigen nicht mehr übrig. Zumindest die strafrechtliche Sanktion blieb im Rahmen: sechs Monate bedingte Haft plus 1680 Euro Geldstrafe. (fell)