Räumschnee im Gärberbach regt auf: Umweltanwalt protestiert
Laut BH darf ein Obertilliacher Sägewerk Schnee im Gärberbach abladen. Der Umweltanwalt protestiert.
Von Catharina Oblasser
Obertilliach –Schnee, der auf einem Sägewerk-Areal zusammengeschoben wurde, darf nicht in einem Bachbett abgeladen werden. Zumindest nicht im konkreten Fall in Obertilliach, lautet die Meinung von Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer.
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz hatte diese Schneeentsorgung genehmigt, der Landesumweltanwalt legt dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht in Innsbruck ein. Die Bewilligung der BH sei mangelhaft und rechtswidrig, begründet Kostenzer, nachdem sich die Landesumweltanwaltschaft selbst in Obertilliach ein Bild gemacht hatte.
Im Detail geht es um das Vorhaben des Sägewerks, den Räumschnee in „verunreinigt“ und „sauber“ aufzuteilen und den sauberen Schnee im Bachbett des Gärberbachs zu deponieren. Es sei zu befürchten, dass das Ablagern dieses Räumschnees die Gewässerökologie und den Lebensraum von heimischen Tieren und Pflanzen schädige, führt Kostenzer in seiner Beschwerde aus. Wobei er sich generell an der Bezeichnung „sauber“ stößt. „Für den Vertreter des Landesumweltanwaltes ist es nur bedingt nachvollziehbar, wie sauberer Räumschnee aus einem Sägewerksareal entnommen werden kann. Nach mehreren informellen Gesprächen mit Gewerbetechnikern ist zumindest von einer Verunreinigung durch Sägespäne und Sägemehl auszugehen“, heißt es dort wörtlich.
Man könne auch keinen sicheren Abstand der geplanten Schneeablagerung vom Fließwasser des Baches garantieren, so der Landesumweltanwalt. Dazu sei der Bachlauf viel zu verzweigt. Die Lienzer Bezirkshauptfrau Olga Reisner ist über die Beschwerde des Landesumweltanwalts informiert. „Wir legen unseren Akt nun dem Landesverwaltungsgericht für eine zweitinstanzliche Entscheidung vor“, erklärt sie.
Der betroffene Sägewerksbetreiber Anton Goller macht im Gespräch mit der TT seiner Verzweiflung Luft: „Es war schon schwer genug, überhaupt die Bewilligung der BH Lienz für dieses Projekt zu bekommen“, sagt er. „Das hat sich über eineinhalb Jahre gezogen, und ich musste viele Auflagen erfüllen.“ Die Sache habe ihn nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Nerven gekostet. „Unser Betrieb liegt auf 1450 Metern Seehöhe. Wir haben jedes Jahr mit der Schneeräumung zu kämpfen“, so Goller. Die Beschwerde des Umweltanwalts ist für ihn unverständlich. Umso mehr, als dieser ihn während des Lokalaugenscheins in Obertilliach nicht einmal aufgesucht habe, um seine Sicht der Dinge zu erfahren.