Gerichtssplitter

Bedingte Haft nach Schuss

Mit einer Schreckschusspistole habe ihm der 26-jährige Tiroler ins Gesicht geschossen, sagte ein 23-Jähriger gestern am Innsbrucker Landesge...

Mit einer Schreckschusspistole habe ihm der 26-jährige Tiroler ins Gesicht geschossen, sagte ein 23-Jähriger gestern am Innsbrucker Landesgericht. Vorausgegangen war ein beleidigender WhatsApp-Chat, der im Angeklagten die Wut hochsteigen ließ. Es sei allerdings nie dessen Absicht gewesen, das Opfer am linken Auge zu treffen, sagte seine Verteidigerin gestern. Vielmehr habe er aus Notwehr die Waffe gezogen, fuhr sie fort und beantragte den Freispruch. Für den Richter waren die Beweislage und die Worte des Opfers aber klar genug. Der 23-Jährige erklärte zudem, dass ihm der Täter nach seiner Anzeigenerstattung gedroht habe. Der Richter verhängte daraufhin eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten: wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der Nötigung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Knapp 15.000 Euro hatte er unbefugt vom Konto seiner Mutter abgezweigt, durch Behebungen und Überweisungen. Nun wolle der 61-jährige Tiroler seine Wohnung verkaufen und das Geld zurückzahlen, sagte er gestern reumütig am Landesgericht. Daraufhin verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 1620 Euro (rechtskräftig). Bezahlen muss der Angeklagte allerdings nur 405 Euro, wenn in drei Jahren Probezeit nichts Weiteres mehr vorkommt. (lih)