Bauverfahren an die BH Kufstein übertragen
Beim „Wirtschaftshoangascht“ stellte Walchsees BM Dieter Wittlinger ein im Oberland populäres Modell vor.
Von Brigitte Eberharter
Walchsee –Soll die Gemeinde bestimmte Bauverfahren an die Bezirkshauptmannschaft übertragen? Diese Frage stellte Bürgermeister Dieter Wittlinger beim dritten „Wirtschaftshoangascht“ der Gemeinde Walchsee. Mit dabei war auch Michael Czastka, Leiter der Gewerbeabteilung der BH Kufstein.
In den Bezirken Innsbruck-Land und im Oberland sei es nicht unüblich, dass die BH die Verfahren durchführe, im Unterland sei es einzig die Gemeinde Kramsach. „Bei einem gewerblichen Bauverfahren arbeiten zwei Behörden oftmals an denselben Akten“, erklärte Wittlinger und führte aus, dass dieses Anliegen im Gemeinderat bereits besprochen worden sei. Man wolle aber die Gewerbetreibenden in die Entscheidung mit einbinden. In der Vergangenheit habe es mehrmals Probleme gegeben, weil von der Gemeinde die Baubewilligung erteilt wurde, jedoch seitens der Gewerbebehörde das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.
„In der Praxis arbeiten beide Behörden parallel. Die Gemeinde braucht die BH nicht und ebenso ist es umgekehrt. Der Bauwerber muss jedoch mit zwei Behörden kommunizieren und Dokumente einbringen“, erklärte Czastka: Würde die Gemeinde die Bauverfahren – nur die gewerblichen sind dafür vorgesehen – an die BH übertragen, dann gäbe es einen einzigen Ansprechpartner. Es gäbe dabei einen Verhandlungstag, an dem alles abgehandelt würde. Für die Widmung bliebe im Fall der Übertragung weiterhin die Gemeinde zuständig und auch die Zahlungsvorschreibungen blieben bei der Gemeinde. Zu den Verhandlungen würde auch die Gemeinde eingeladen, jedoch gäbe der Bürgermeister einen Teil seiner Kompetenz als oberste Baubehörde ab.
An den Kosten ändere sich für den Bauwerber nichts. Auch die Befürchtung, dass das Verfahren schwieriger werden könnte, verneinte der Leiter der Gewerbeabteilung mit der Aussage: „Das Gesetz ist immer das gleiche.“ Ein Vorteil sei unter anderem eine große Zeitersparnis für das Verfahren selbst, sofern die Unterlagen vollständig eingereicht werden. Seitens der Gemeinde gibt es eine Entlastung für die Mitarbeiter des Bauamts. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll darüber debattiert und abgestimmt werden.