Innsbruck

Die Innsbrucker Gastgärten und die neuen Regeln

Die Gastgartensaison steht vor der Tür. Doch noch immer rumort es unter den Gastronomen wegen der neuen Richtlinien.
© Thomas Böhm / TT

Gastgärten müssen in Innsbruck während der gesamten Saison geöffnet sein, auf Ansuchen der Betreiber kann die Dauer auch verkürzt werden. Zudem wurden die Zonen zum Stehenlassen des Mobiliars über Nacht ausgeweitet.

Innsbruck –Unter dem Titel „Neuerungen für Gastgartensaison“ ging gestern seitens der Stadt eine Presseinformation über den Verteiler. Inhalt: Vor Kurzem verlängerte der Stadtsenat die Mietverträge mit knapp 180 Betreibern. Wie berichtet, hatte es in der Vergangenheit unter den Gastronomen genau deshalb einigen Ärger gegeben. Die Betreiber hatten die stark gestiegenen Kosten für das Stehenlassen der Möbel kritisiert.

„Mit einheitlichen Richtlinien für Gastgärten auf städtischem Grund sorgen wir für faire Bedingungen untereinander“, betont Bürgermeister Georg Willi und verwies neuerlich darauf, dass jene Betriebe, die die Möbel verräumen müssen, noch höhere Kosten hätten. Vize-BM Christine Oppitz-Plörer lobte den „wichtigen Wirtschaftsfaktor“. Ob jetzt alle Ungereimtheiten ausgeräumt sind, blieb gestern unklar. Denn es steht wohl, wie aus dem Rathaus zu hören war, noch eine Gesprächsrunde mit einigen Betreibern aus der Maria-Theresien-Straße an. Darin möchte Willi wohl noch einmal seine Gründe vorlegen.

„Es hat hier seitens der Stadt ein doppeltes Entgegenkommen gegeben. Einerseits was die Möglichkeit des Stehenlassens betrifft, andererseits hat man auch die ursprüngliche Erhöhung reduziert“, sagte Willi gestern. Wo man den Gastronomen möglicherweise entgegenkommen könne, sei jene Zeit, die die Unternehmer zum Start des Betriebs (also 10.30 Uhr) brauchen.

Gastgärten müssen in Innsbruck während der gesamten Saison geöffnet sein, auf Ansuchen der Betreiber kann die Dauer auch verkürzt werden. Zudem wurden die Zonen zum Stehenlassen des Mobiliars über Nacht ausgeweitet: In der Herzog-Friedrich-Straße, nördliche Maria-Theresien-Straße, Innenstadt sowie dem übrigen Stadtgebiet müssen bestimmte Gastgärten bis auf Widerruf nicht abgebaut werden. Dabei entfällt zum Mietzins ein Entgelt. (mw)

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