Holocaust geleugnet 3 - Geschworene in Krems in Beratung

Krems (APA) - In der teilweisen Neuverhandlung eines Prozesses nach dem Verbotsgesetz in Krems sind die Geschworenen am Montagnachmittag in ...

Krems (APA) - In der teilweisen Neuverhandlung eines Prozesses nach dem Verbotsgesetz in Krems sind die Geschworenen am Montagnachmittag in Beratung gegangen. Zu beurteilen ist die Zurechnungsfähigkeit des 67-Jährigen. Zu dieser Frage liegen drei Gutachten vor. Die Staatsanwältin beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Verteidiger sprach sich dagegen aus.

Die Staatsanwältin verwies auf zwei der drei vorliegenden Gutachten, wonach der 67-Jährige nicht zurechnungsfähig sei und eine geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades habe. Im gegenständlichen Fall sei zu bejahen, dass bei Taten schwere Konsequenzen zu befürchten seien. „Wenn wir zulassen, dass das keine schweren Folgen sind, obgleich der Rechtsstaat massiv ge- und verstört wird, ist das nicht einzusehen“, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde. Die Gefährlichkeit werde dadurch erhöht, dass „je wissensschaftlicher eine angebliche Wahrheit verkauft wird, desto eher ist die Masse bereit, das zu glauben“, meinte die Staatsanwältin mit Hinblick auf Fake News. Der 67-Jährige wolle möglichst viele Menschen von seinen Ansichten überzeugen. Der Mann werde einzuweisen und in einer Anstalt zu behandeln sein. „Schützen Sie den Rechtsstaat. Schützen Sie die Menschlichkeit“, wandte sie sich an die Geschworenen.

„Wir haben einen einzigartigen Fall hier vor uns“, meinte Verteidiger Wolfgang Blaschitz. Sein Mandant sei nicht zurechnungsfähig gewesen, er sei aber „nicht ein Geisteskranker“, sondern partiell zurechnungsunfähig. Der 67-Jährige „ist 100 Prozent überzeugt“, dass seine Ansichten richtig seien. Es gebe laut dem Obergutachter weder Eigen- noch Fremdgefährlichkeit. Wegsperren sei „völlig sinnlos“, meinte der Rechtsanwalt. Von einer Einweisung sei Abstand zu nehmen bzw. sollte diese aus Sicht der Verteidigung bedingt nachgesehen werden - „unter strikten Auflagen“, etwa Bewährungshilfe und Therapie.

Der 67-Jährige bot in seinen Schlussworten an, ein Gelöbnis zu unterschreiben, dass er keine derartigen Schreiben mehr verfassen werde. „Ich werde das Thema soweit wie möglich meiden.“