Tirol

Europarechtsexperte warnt vor Sonderregeln am Karfreitag

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Karfreitags-Vorschläge wie jener aus Innsbruck seien klar gegen EU-Recht, warnt der Europarechtsexperte Walter Obwexer. Der Gemeindeverband gibt keine Empfehlung, die IKB prüfen, wie sie die Regelung umsetzen werden.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck – Tirol wird sich der Karfreitagsregelung der schwarz-blauen Bundesregierung fügen. Das stellte das Land gestern für alle Landesbediensteten klar. Vergangene Woche hatte die Bundesregierung den Karfreitag als arbeitsfreien Feiertag für Protestanten abgeschafft. Stattdessen wird ein „persönlicher Feiertag“ für alle Arbeitnehmer eingeführt. Für diesen müssen Beschäftigte aber einen Tag Urlaub nehmen.

Österreichweit häufigen sich nun die Ausnahmen von dieser geplanten Regelung. Bundes-SPÖ und NEOS zeigen sich verwundert über Pläne von ÖVP-Ortschefs, ihren Mitarbeitern am Karfreitag freizugeben und orten eine Zweiklassengesellschaft. Während man auch im Burgenland weiterhin am Karfreitag allen Landesbeamten freigeben will, ist Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) – wie berichtet – mit dem Ansinnen vorgeprescht, evangelischen Magistratsbediensteten einen Sonderurlaub von fünf Stunden zu gewähren.

Obwexer warnt vor Alleingang

Für Europarechtsexperte Walter Obwexer wäre dies klar gesetzeswidrig: „Dieser Sonderurlaub würde nur aufgrund der Religion gewährt.“ Dies ist aber laut Europäischem Gerichtshof diskriminierend. In Folge könnte ein jeder Innsbrucker Magistratsbedienstete auf solch einen Sonderurlaub bestehen.

An die 150 Mitarbeiter der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) sind arbeitsrechtlich noch immer dem Innsbrucker Magistrat unterstellt. Setzt BM Georg Willi (Grüne) nun seinen Vorschlag um, auch künftig allen evangelischen Mitarbeitern am Karfreitag (im Ausmaß von fünf Stunden) freizugeben, haben die IKB ein Problem. Denn wie Vorstandsvorsitzender Helmuth Müller erklärt, werden die IKB die Bundesregelung zum Karfreitag umsetzen. Grundsätzlich ist der Karfreitag dann für alle ein Arbeitstag. Es könnte also innerhalb der IKB eine Zweiklassengesellschaft drohen. „Und das wäre nicht gut“, sagt Müller. Derzeit werde die Sachlage überprüft und mit dem Magistrat abgeklärt.

Land will Bundesregelung umsetzen

Nichts abzuklären gilt es indes für das Land und dessen Bedienstete. Man werde sich an die bundesgesetzlichen Vorgaben halten, bestätigt der Vorstand der Abteilung Organisation und Personal, Johannes Pezzei. Eine Empfehlung an die Landestochterunternehmen gebe es keine, heißt es gestern aus dem Landhaus. Damit ist die Linie zumindest für die Tirol Kliniken klar. Dort hielt man gestern fest, dass man sich am Land orientieren werde. Beim Landesenergieversorger Tiwag indes dürfte sich nicht viel ändern, wie Vorstandsvorsitzender Erich Entstrasser auf Anfrage bestätigt. Hier ist der Karfreitag bereits seit Jahrzehnten ein arbeitsfreier Tag für alle. Diese „langjährige betriebliche Übung“ habe bereits in die Arbeitsverträge Einzug gehalten und allein deshalb bleibe dieser Anspruch – unabhängig von den neuen Bundesvorgaben – auch künftig aufrecht.

Wenn nun einzelne Bürgermeister mit Sonderregelungen zum Karfreitag aufwarten würden, dann schreibt dies Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf einem gewissen Aktionismus zu: „Ich empfehle hier ein bisschen Gelassenheit.“ Der Gemeindeverband werde jedenfalls keine Empfehlung – in welche Richtung auch immer – aussprechen.

Wenn nun Innsbruck wieder nur den evangelischen Mitarbeitern freigeben wolle, dann ist das für den Innsbrucker EU-Rechtsexperten Walter Obwexer klar EU-widrig. Er warnt vor solch einer Regelung. Ein Sonderurlaub könne nicht auf Basis der Religionszugehörigkeit gewährt werden. Wenn, dann hätten alle Innsbrucker Magistratsbediensteten einen Rechtsanspruch darauf.

Auch der Telfer BM Christian Härting hat nichts für solche Alleingänge übrig: „Das soll schon der Bundesgesetzgeber regeln.“ Darüber hinaus sei es auch allen anderen Arbeitnehmern gegenüber unfair, wenn ständig für öffentlich Bedienstete Ausnahmen gemacht würden.

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