Gerichtssplitter

Großprozess in Tirol: Bis zu neun Jahre Haft für Schutzgeld-Erpresser

Sieben Angeklagte, Zeugen in Angst und Polizei zum Schutz. (Symbolbild)
© Thomas Boehm / TT

Anfang 2018 verkündete die Tiroler Polizei nach Überfällen auf vornehmlich illegale Wettlokale einen Schlag gegen die „tschetschenische Schu...

Anfang 2018 verkündete die Tiroler Polizei nach Überfällen auf vornehmlich illegale Wettlokale einen Schlag gegen die „tschetschenische Schutzgeldmafia". Verhaftungen folgten und führten am Landesgericht zu einem Großprozess gegen vier in Tirol wohnhafte Russen, einen Österreicher, einen Deutschen und einen Bosnier. Schwerer Raub, versuchte Erpressung, Raufhandel und Suchtgifthandel lautet die Anklage. Die vier Russen und der Deutsche sollen bei den Schutzgelderpressungen zudem im Rahmen einer kriminellen Vereinigung tätig geworden sein. Zum Prozessbeginn letzte Woche zeigten sich die Angeklagten nach Plädoyer von Verteidiger René Schwetz teils geständig. Am Dienstag setzte sich das Beweisverfahren fort. Vor und im Verhandlungssaal herrschte jedoch eine eigene Atmosphäre. Eher düstere Gestalten säumten die Gänge. Elitepolizisten sicherten den Prozess ab. Zeugen — teils einst überfallene Mitarbeiter von Wettbüros — hatten trotzdem Angst und wurden isoliert von den Angeklagten einvernommen. Bis zu fünfzehn Jahre Haft drohten. Der Schöffensenat fällte spätabends strenge Urteile über die Bandenmitglieder: Insgesamt neun Jahre Haft für den erstangeklagten Tschetschenen, sechseinhalb für den Zweitangeklagten, insgesamt acht Jahre für den Dritten. Zweieinhalb Jahre Haft waren die niedrigste Strafe. Alle Urteile nicht rechtskräftig.

Abwesenheitsurteil für 37-Jährigen

Dass man auch seinen Partner nicht vermögensrechtlich übervorteilen darf, richtete das Landesgericht einem 37-Jährigen per Abwesenheitsurteil aus. Dieser war nämlich zum Prozess wegen schweren Betrugs nicht erschienen. Im Juni zeigte sich der Mann noch aktiver und richtete mit den Daten der Ex-Freundin einen Amazon-Account ein. Über diesen bestellte er auf Rechnung der Frau. Dumm nur, dass dies über die E-Mail-Adresse eines Verwandten lief. Mit 1440 Euro Geldstrafe war der Einkauf letztlich dann doch teuer. (fell)