IS-Rückkehrer: Für wen es keine Hilfe geben soll
Mit dem neuen Konsulargesetz kann die Unterstützung Österreichs untersagt werden. Am Mittwoch soll es im Ministerrat beschlossen werden.
Von Karin Leitner
Wien –Er wolle keine gefangenen Mittäter der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) mit österreichischer Staatsbürgerschaft zurück in das Land holen, hat FPÖ-Innenminister Herbert Kickl mehrfach gesagt. Nun gibt es das legistische Fundament.
Heute soll das neue Konsulargesetz im Ministerrat beschlossen werden; der Tiroler Tageszeitung liegt es vor.
Geregelt werden soll damit „die Sicherstellung des Schutzes österreichischer Staatsbürger im Ausland“. Umfasst seien „Hilfeleistungen und Unterstützungen in Rechtsschutz- und Notsituationen, etwa die Rückführung nach Österreich“. Der Schutz soll in bestimmten Fällen aber verwehrt werden können.
Jenen Menschen, deren Einreise nach Österreich „die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ sowie „die Gesundheit der Bevölkerung“ gefährden würde. Ebenso welchen, „die sich Terrororganisationen angeschlossen haben und die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft ablehnen“. Als Beispiel genannt wird jemand, der im Jahr 2016 nach Syrien ausgereist ist, dort für den Islamischen Staat gekämpft hat und nun nach Österreich zurückkommen möchte. Er meldet sich bei der österreichischen Botschaft – und ersucht um Unterstützung bei der Rückkehr. Da diese die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährde, könne er Österreichs Hilfe nicht beanspruchen.
Bei der Beurteilung, ob es derlei Gefahren gebe, seien, „unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit, auch Sachverhalte zu berücksichtigen, die sich auf die Zeit nach Beendigung des konsularischen Schutzes beziehen“.
Am Wochenende war in sozialen Netzwerken ein Video eines mutmaßlichen IS-Kämpfers aus Österreich kursiert. Der Verfassungsschutz tat kund, dass die Aufnahmen echt sind; es handle sich um einen österreichischen Staatsbürger mit türkischen Wurzeln. Die Staatsanwaltschaft Wien ist mit der Causa befasst. Der 27-Jährige, der von kurdischen Einheiten in Syrien festgenommen wurde, war nach der Ausreise in das Bürgerkriegsland 2013 zwischenzeitlich in Österreich. Er zog erneut in den Jihad.
Laut Staatsanwaltschaft Wien wurde schon 2013 gegen den Mann ermittelt – wegen des Verdachts auf Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Er soll den Behörden aber glaubhaft vermittelt haben, dass er für eine Hilfsorganisation in Syrien tätig war. Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt.
Im November 2015 wurde wegen neuer Verdachtsmomente wieder ermittelt. Erneuter Vorwurf: Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Seit Anfang 2016 gibt es deshalb einen internationalen Haftbefehl gegen den Mann.
An die 100 IS-Kämpfer aus Österreich dürften nach Angaben des Verfassungsschutzes noch in Syrien oder im Irak sein.