Nahost-Konflikt

Hamas scheitert erneut mit Klage gegen Terror-Einstufung der EU

Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, der Grundsatz der Nichteinmischung gelte nur für souveräne Staaten und somit nicht für die Palästinenserorganisation.

Gaza, Brüssel – Die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas ist erneut mit einer Klage gegen ihre Einstufung als Terrorgruppe gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union entschied am Mittwoch, dass die Mitgliedstaaten in einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 ausreichend begründet haben, warum von der Organisation eine Terrorgefahr ausgehe.

Israel erklärte gleichzeitig den Hamas-Sender Al-Aqsa TV zur Terrororganisation. Er soll dazu benutzt worden sein, durch geheime Botschaften in Sendungen Terroristen für Anschläge gegen Israel zu rekrutieren.

Da die Hamas weder ein Staat noch die Regierung eines Staates sei, könne sie auch nicht auf den Grundsatz der Nichteinmischung verweisen, argumentierten die Richter in Brüssel. Der völkerrechtliche Grundsatz der Nichteinmischung gelte für souveräne Staaten und nicht für Vereinigungen oder Bewegungen.

Die Hamas, die 2007 gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen hatte, ist von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe gelistet. Dies ermöglichte es den EU-Staaten auch, in der EU vorhandene Vermögenswerte der Organisation einzufrieren. Die Hamas hatte in dem Verfahren unter anderem argumentiert, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten. Zudem stellte sie die Argumente infrage, mit denen die EU-Staaten 2015 ihre Entscheidung zum Belassen der Hamas auf der Liste begründet hatte.

Letztes Jahr bereits Klage abgewiesen

Das EU-Gericht hatte bereits im vergangenen Jahr eine Klage der Hamas gegen EU-Beschlüsse zur Terrorliste abgewiesen. Damals ging es um Entscheidungen aus den Jahren 2010 bis 2014 sowie 2017.

Die Hamas kritisierte die Entscheidung des Gerichtes. „Die Hamas-Bewegung ist eine nationale palästinensische Bewegung, die sich legal der israelischen Besetzung widersetzt“, sagte ein Sprecher. „Dieses Recht auf Widerstand gegen die Besatzung wurde garantiert durch alle Regeln, Gesetze und Konventionen auf der Welt.“

Ein Sprecher von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu äußerte sich zunächst nicht zu der Gerichtsentscheidung. Israel und die USA sehen die Hamas ebenfalls als Terrororganisation.

Die Einstufung von Al-Aqsa TV als Terrororganisation begründete Netanyahu mit einer Empfehlung des Inlandsgeheimdienstes Shin Bet. Danach soll die Hamas in Fernsehsendungen verschlüsselte Botschaften platziert haben, mit deren Hilfe Terroristen im Westjordanland und Ost-Jerusalem für Anschläge gegen Israel rekrutiert werden sollten. Israel hatte im November die Studios des Senders in Gaza aus der Luft angegriffen.

Ibrahim Sahir, Direktor von Al-Aqsa TV, wies die Vorwürfe Israels als „absolut unwahr“ zurück. „Der Al-Aqsa-Kanal wird seine Arbeit professionell fortsetzen abseits von jeglichen militärischen Widerstandstätigkeiten“, sagte er. Auch die Hamas wies die Vorwürfe zurück.

Die Hamas (Abkürzung für Islamische Widerstandsbewegung) ist die zweitgrößte Palästinenserorganisation. Die 1987 gegründete Gruppe entwickelte sich aus der islamistischen Muslimbruderschaft heraus und bestreitet das Existenzrecht Israels. Sie fordert die gewaltsame Errichtung eines islamischen Palästinas vom Mittelmeer bis zum Jordan. (dpa)