Kontroverse rund um Schlägerungen in Fulpmes
Die Umweltanwaltschaft beeinsprucht einen Naturschutzbescheid der BH, weil zuvor illegale Rodungen erfolgt seien. Die Gemeinde bestreitet das.
Fulpmes – Mit Bescheid vom 9. Jänner hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck der Gemeinde Fulpmes die naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt, unmittelbar oberhalb des Fulpmer Gewerbegebietes zwischengelagertes Aushubmaterial in einen Schutzdamm einzubauen bzw. den teils bereits vorhandenen Damm mit Forststraße zu adaptieren. Und zwar „als Schutz vor unkontrollierten Rutsch- und Murprozessen aus dem Oberhang“.
Gegen diesen Bescheid hat nun jedoch die Tiroler Umweltanwaltschaft Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVG) erhoben: Zwar sei es grundsätzlich nachvollziehbar, dass Maßnahmen zum Schutz eines Gewerbegebietes und von Menschenleben „ein sehr hohes öffentliches Interesse“ bedeuten, heißt es darin. Aber in diesem Fall sei die potentiell gefährliche Situation erst dadurch entstanden, dass zuvor eine „illegale Rodung“ durch Schlägerung von Bäumen stattgefunden habe, „zusätzlich zur illegalen Deponierung von Aushubmaterial in einem Landschaftsschutzgebiet“. Das nunmehr geplante Vorhaben sei also erst durch diese Vorgänge überhaupt nötig geworden.
„Man kann nicht weitere Maßnahmen – noch dazu im Schutzgebiet, wo besondere Achtsamkeit nötig ist – durch zuvor illegal ausgeführte Maßnahmen rechtfertigen“, fasst Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer im TT-Gespräch zusammen. Auch ein öffentliches Interesse könne daher nicht abgeleitet werden.
Dass die Maßnahmen illegal erfolgt seien, sei „nicht unsere Meinung als Partei“, vielmehr habe dies die Behörde festgestellt: Kostenzer verweist auf ein von der BH Innsbruck abgewickeltes „Wiederherstellungsverfahren“: „Ein solches wird nur bemüht, wenn illegale Maßnahmen nach dem Tiroler Naturschutzgesetz erfolgt sind.“ Gegen den Bescheid zur Wiederherstellung des Zustands vor der Rodung hat freilich die Gemeinde Fulpmes Beschwerde erhoben. Dieses Verfahren ist derzeit beim LVG anhängig. Dass die Behörde noch während eines laufenden Verfahrens einen weiteren Bescheid erlassen hat, ist für die Umweltanwaltschaft „nicht verständlich“.
BM Robert Denifl beurteilt die Sachlage völlig anders: „Ich verwehre mich aufs Schärfste dagegen, dass es zur illegalen Schlägerung von Bäumen gekommen sein soll.“ Vielmehr habe ein Nutzungsberechtigter – legal – Holz geschlägert, „der kleine Teil, der übrig war, wurde durch starke Windböen zerstört“. Sein Fazit: „Es wurde nichts illegal abgeholzt – und das haben wir auch nachgewiesen.“ Die BH Innsbruck habe den – nunmehr vom Umweltanwalt beeinspruchten – Bescheid „nur ausgestellt, weil sie wussten, dass es passt“, ergänzt Denifl. „Die Behörde erlässt Bescheide ja nicht aus Jux und Tollerei.“ Er rechne damit, dass die Gemeinde vom LVG Recht bekommt.
Die Landesumweltanwaltschaft hingegen fordert die Aufhebung des Bescheides zur Errichtung von Schutzdamm bzw. Straße und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes im Schutzgebiet. Kostenzer rechnet mit einer baldigen Entscheidung des LVG. Bis dahin ist der beeinspruchte Bescheid nicht rechtskräftig. (md)