46-Jähriger landete nach Spitalsbesuch in Innsbruck vor Gericht
Eine Tätowierung ließ erst Klinikmitarbeiter, dann die Polizei aufhorchen. Am Ende wurde der Mann wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.
Innsbruck — So kann's gehen. Im September 2017 hatte sich ein 46-Jähriger zur Behandlung seines Ellbogens ins Bezirkskrankenhaus begeben. Aus dem Jahr 1999 prangte am Oberarm jedoch noch ein Reichsadler samt Hakenkreuz. Dies blieb auch Krankenhausmitarbeitern nicht verborgen. Ein Gespräch ergab darauf das andere und so sickerte die NS-Tätowierung letztlich zu einem Polizisten durch, der darauf in Richtung Verbotsgesetz zu ermitteln begann.
Es dauerte in der Folge nicht lange, bis die Polizei beim 46-Jährigen gleich mehrfach fündig wurde. So offenbarte dessen Körper weitere Tätowierungen bis hin zu SS-Runen. Im Schlafzimmer stießen die Beamten später auf eine Büste von Adolf Hitler. Und auch der Facebook-Account des Mannes präsentierte sich für die Ermittler als offenes Buch. Bilder von Hitler, Benito Mussolini oder SS-Kriegsverbrecher Reinhard Heydrich wechselten mit Scherzen, über die nur eine ganz bestimmte Gruppe von Leuten lachen kann.
Tätowierung und Büste erfüllten nicht das strafrechtlich relevante Zurschaustellen in der Öffentlichkeit. Für NS-Wiederbetätigung auf Facebook setzte es jedoch nicht rechtskräftig 18 Monate bedingte Haft, 2160 Euro Geldstrafe und Gerichtsgebühren über 500 Euro.
Haftstrafe wegen mehrerer Vergehen
Bereits sechs Vorstrafen, eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei und eine Anklage wegen zwei Einbrüchen — ein im Unterland wohnhafter und derzeit in der Justizanstalt aufhältiger Bosnier hatte gestern am Landesgericht keinen guten Stand.
Zum Fluchtversuch vor der Polizei u. a. entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr zeigte sich der 30-Jährige gleich geständig. Ganz im Gegensatz zu den Einbruchsvorwürfen. Einmal behauptete er jedoch, in Bosnien gewesen zu sein, war mit dem Handy aber in Tatortnähe im Unterland eingeloggt.
Das andere Mal verschwanden bei guten Bekannten Schmuck und 7530 Euro aus deren Wohnung. An der Eingangstüre Handabdrücke des Angeklagten: Dass dieser mit flacher Hand geklopft hätte, glaubte das Gericht nicht — zwei Jahre Gefängnis. (fell)