Justiz und Kriminalität

Verheirateten Liebhaber mit Nacktfotos erpresst

Bei einem Streit fühlte sich eine Frau vom Liebhaber beleidigt – und drohte: Geld oder Veröffentlichung der Affäre.
© Symbolbild: PantherMedia

Sechs Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe kassierte eine 31-Jährige, die aus Kränkung in Liebessachen zur Erpresserin wurde.

Eine außereheliche Affäre trägt meist etwas Irrationales und somit natürlich auch viele Gefahrenmomente mit sich. Letztens war es zu einer besonders prickelnden Liebesbeziehung zwischen einem honorige­n Akademiker mit Ehering und einer 31-jährigen Wienerin gekommen. Nach einigen sexuellen Kontakten hatte die Affäre letzten Sommer jedoch im Streit geendet. Zuvor hatte die Frau den Tiroler angerufen und nach bereits erfolgten finanziellen Zuwendungen diesmal vergebens um die Begleichung eines Zugtickets gebeten. Die Antwort am Telefon empfand wiederum die 31-Jährige als so beleidigend, dass sie den einstigen Geliebten schon bald per Textnachricht zu erpressen versuchte. Entweder würde ihr der Mann demnach persönlich 6000 Euro übergeben, oder sie würde die sexuelle Affäre samt Nacktbildern und entsprechendem Chatverkehr seiner Familie und Arbeitskollegen offenbaren, so die Gekränkte. Als der Racheengel den Mann später mit demselben Ansinnen auch noch einmal während eines Familienausflugs angerufen hatte, beichtete dieser die außereheliche Affäre seiner Frau – und ging zur Polizei. Ans Landesgericht musste die 31-Jährige von Wien (!) vorgeführt werden, da sie bisherigen Ladungen zum Prozess keine Folge geleistet hatte. Vor Richter Josef Geisler bestritt sie, dass sie ihre Drohung letztlich wahrgemacht und den Mann hätte „auffliegen“ lassen. Der Chatverlauf und auch die finanzielle Situation der bereits Geschiedenen erschienen dem Richter eindeutig: „Ich habe keinerlei Zweifel, dass Sie Ihren Ex-Liebhaber abzocken wollten!“ Sechs Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe ergingen darauf rechtskräftig. Zur Heimfahrt benötigte die 31-Jährige dann wohl wieder ein Zugticket.

Die Geduld des Gerichts auf die Probe stellte gestern am Landesgericht ein im Unterland wohnhafter Türke. Auch er war wohl gegen Erhalt von Provisionen in den Kreis jener Verbrecher­organisationen geraten, die erst in Deutschland Banken betrügerisch zu Kontoüberweisungen bringen und die Gelder dann sofort auf Fremdkonten weiterleiten. Drei solcher Konten hatte der spielsüchtige Familienvater eingerichtet – eines davon in Deutschland. Auf diesen landeten dann in kürzester Zeit 12.000 Euro. Für den 39-Jährigen reiner Zufall – er jedenfalls würde zu allfälligen Überweisern keinerlei Kontakt haben. Staatsanwalt Christoph Larcher: „Das macht ja alles keinen Sinn. Niemand überweist Geld auf fremde Konten!“ So ergingen für Unterschlagung letztlich fünf Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe. (fell)