EuGH: Familienmitglieder verlieren EU-Aufenthaltserlaubnis bei Betrug
Dabei spielt es dem Urteil zufolge keine Rolle, ob der Betroffene von der Täuschung gewusst hat. Hintergrund ist ein Fall aus den Niederlanden.
Luxemburg – Eine durch Betrug erlangte Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Land zur Familienzusammenführung kann einem Nicht-EU-Bürger laut einem Urteil des höchsten EU-Gerichts wieder entzogen werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Betroffene von der Täuschung gewusst habe, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Dies gelte sowohl für befristete als auch für langfristig erteilte Aufenthaltsberechtigungen. Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis dürfe jedoch nicht automatisch erfolgen - zuvor müsse die individuelle Situation der Betroffenen geprüft werden.
Fall aus den Niederlanden als Anlass für Urteil
Hintergrund ist ein Fall aus den Niederlanden, in dem ein Chinese die befristete Aufenthaltserlaubnis bekam, weil er angab, Chef einer Firma zu sein. Später bekamen seine Frau und der gemeinsame Sohn zur Familienzusammenführung erst eine befristete Erlaubnis zum Aufenthalt in den Niederlanden, später eine langfristige Erlaubnis.
2014 wurden die erteilten Aufenthaltsberechtigungen den Dreien jedoch von den niederländischen Behörden entzogen, weil die Beschäftigung des Mannes fingiert gewesen sei und somit Betrug vorgelegen habe. Ein niederländisches Gericht wollte vom EuGH wissen, ob es mit EU-Recht vereinbar sei, dass auch Mutter und Sohn davon betroffen waren - obwohl sie vom Betrug nichts wussten.
Die Luxemburger Richter betonen, dass durch Täuschung erlangte Aufenthaltstitel nach EU-Recht grundsätzlich entzogen werden können. Die entsprechende Richtlinie stelle jedoch nicht klar, wer die gefälschten Dokumente vorgelegt und wer davon gewusst haben muss.
Die Richter weisen jedoch darauf hin, dass die Vereinigung mit der Familie dem Betroffenen ein Familienleben ermöglichen und seiner Integration dienen solle. Das Aufenthaltsrecht der Angehörigen sei somit vom Zusammenführenden abhängig. Dadurch wirke sich seine Täuschung auf die Angehörigen aus.
Umstände müssen geprüft werden
Allerdings müssen die Umstände der Angehörigen nach Ansicht der Richter vor einer Entscheidung geprüft werden. Dazu gehörten im vorliegenden Fall etwa das Alter des Sohns und die Frage, ob er in den Niederlanden aufgewachsen ist und dort ausgebildet wurde.
Dem Urteil zufolge kann auch eine langfristig erteilte Erlaubnis zum Aufenthalt bei Betrug entzogen werden. Dadurch verliere der Betroffene aber nicht automatisch das Aufenthaltsrecht im Land. Auch hier müsse die Situation der Betroffenen individuell geprüft werden. (APA/dpa)
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