Justiz und Kriminalität

Chemnitz-Prozess: Vereidigung zweifelt an Unabhängigkeit des Gerichts

Nach dem tötlichen Messerattacke kam es in Chemnitz und anderen ostdeutschen Städten zu - teils gewalttätigen - Protesten.
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Der Totschlag-Prozess gegen einen Asylbewerber aus Syrien beginnt wie erwartet mit einem Antrag der Verteidigung. Sie hat Zweifel daran, dass das Verfahren fair abläuft, weil die Stimmung in Sachsen damals wie heute aufgeheizt ist.

Dresden – Die Verteidigung des angeklagten Syrers im Prozess um die tödliche Messerattacke von Chemnitz hat Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichtes. Noch vor Verlesen der Anklage legte Verteidigerin Ricarda Lang am Montag in Dresden einen Fragenkatalog vor, der die Einstellung der Berufs- und Laienrichter erhellen soll. Lang will unter anderem wissen, ob die Richter Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind, ob sie an Demonstrationen in Folge der Messerattacke teilnahmen und wie sie zu Flüchtlingen insgesamt stehen. „Die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage ist entscheidend für ein faires Verfahren“, sagte Lang.

Die Verteidigerin ging in einer Art Chronologie auf die Ereignisse in Chemnitz ein, die nach dem Tod des 35 Jahre alten Daniel H. am 26. August 2018 unter anderem in ausländerfeindlichen Ausschreitungen sowie Angriffen auf Flüchtlinge und ausländische Restaurants in der Stadt gipfelten. Der Beschuldigte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, entspreche dem „erklärten Feindbild“ jener Menschen, die die AfD unterstützen, sagte Lang. Sie ging auch auf eine Äußerung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) ein. Diese habe die Hoffnung geäußert, das der Beschuldigte verurteilt wird, ohne das Verfahren zu kennen. Es gebe den Verdacht, dass von politischer Seite Einfluss auf das Verfahren genommen werde.

Vorwurf: Totschlag, versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung

Das Gericht setzte die Verhandlung bis zu einer Entscheidung über den Antrag fort. Danach wurde die äußerst knappe Anklage verlesen. Demnach wird der 23 Jahre alte Syrer beschuldigt, gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Iraker Ende August 2018 den 35-jährigen Deutschen mit mehreren Messerstichen getötet und einen anderen Mann lebensbedrohlich verletzt zu haben. „Er wird beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein“, hieß es. Angeklagt sind Totschlag, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Als Nebenkläger sind neben der Mutter und der Schwester des Opfers auch der beim damaligen Tatgeschehen schwer verletzte Mann zugelassen. Das Gericht hat über 50 Zeugen geladen. Für den Prozess sind bis zum 29. Oktober insgesamt 24 Verhandlungstage angesetzt. Im Vorfeld war die Verteidigung des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof mit dem Antrag gescheitert, den Prozess außerhalb von Sachsen, Thüringen und Brandenburg durchzuführen. Verteidigerin Lang hatte das vor allem mit der Stimmung in den drei Ländern begründet, in denen in diesem Jahr Landtagswahlen stattfinden. Die AfD hatte seinerzeit in Chemnitz nach der tödlichen Messerattacke zu Demonstrationen aufgerufen.

Zuschauer und Medienvertreter mussten am Montagvormittag eine Sicherheitsschleuse passieren, um in den Saal zu gelangen. Das Verfahren vom Landgericht Chemnitz wurde aus Sicherheitsgründen und wegen des großen öffentlichen Interesses in den Sicherheitssaal des Dresdner Oberlandesgerichtes verlegt.

Parallel zu dem Prozess wird am Montag in Chemnitz mit mehreren Hundert Neonazis und Hooligans gerechnet, die zu der Beerdigung eines gestorbenen Fans des Fußball-Regionalligisten Chemnitzer FC kommen wollen. Die Traueraktion für Thomas Haller im CFC-Stadion hatte vor rund einer Woche deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Haller war führender Kopf der früheren Vereinigung „HooNaRa“ (Hooligans-Nazis-Rassisten). (dpa)

Chronologie

Die Vorfälle in Chemnitz vom Spätsommer wirken nach - juristisch wie politisch. Ein Rückblick:

26. August:

Ein Deutscher (35) wird am Rande des Stadtfestes erstochen. Zunächst sagt die Polizei nichts zu den Nationalitäten der Verdächtigen. Demonstranten ziehen durch die Straßen, einige attackieren Menschen, die ihnen ausländisch erscheinen. Ein Handy-Video zeigt, wie Menschen aggressiv auf einen Mann zugehen.

27. August:

Gegen einen 23-jährigen Syrer und einen 22 Jahre alten Iraker, beide Asylbewerber, werden Haftbefehle erlassen. Die rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz versammelt Tausende zu einer Kundgebung, einige zeigen den Hitlergruß. Ein jüdisches Restaurant wird mit Steinen und Flaschen angegriffen, es fallen antisemitische Parolen.

28. August:

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekräftigt, dass in einem Rechtsstaat kein Platz für „Hetzjagden“ auf Ausländer ist.

1. September:

8000 Menschen nehmen an einem Marsch der AfD und der fremdenfeindlichen Pegida teil. 3000 demonstrieren dagegen.

3. September:

Bei einem Konzert mit Musikern wie Kraftklub, Die Toten Hosen und Marteria protestieren rund 65 000 Menschen gegen Rassismus.

4. September:

Es gibt einen dritten Verdächtigen. Ein 22-jähriger Iraker wird international gesucht - bis heute vergebens.

7. September:

Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen widerspricht der Kanzlerin: Es habe in Chemnitz keine „Hetzjagden“ auf Ausländer gegeben. Nach massivem Streit in der Berliner großen Koalition über die Personalie muss Maaßen Anfang November seinen Posten räumen.

18. September:

Der Iraker verlässt die U-Haft. Die Ermittlungen gegen ihn werden im Januar eingestellt. Er war nicht an der Tat beteiligt.

22./23. September:

In der Nacht werfen Unbekannte die Scheiben eines persischen Restaurants ein. In den folgenden Wochen gibt es weitere Angriffe auf Gaststätten mit persischer und türkischer Küche.

16. November:

Merkel ruft in Chemnitz zur Abgrenzung gegen Fremdenfeinde und Rechtsradikale auf. Hunderte protestieren gegen die Kanzlerin.

8. Januar:

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den in U-Haft sitzenden Syrer - unter anderem wegen Totschlags.

9. Januar:

Der sächsische Verfassungsschutz teilt mit, er habe die Bewegung Pro Chemnitz wegen Rechtsextremismus im Visier.

3. März:

Kanzlerin Merkel besucht unter anderem das jüdische und ein persisches Restaurant in Chemnitz, die Ziele von Angriffen waren.

18. März:

Der Prozess gegen den Syrer beginnt unter großen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Landgericht Chemnitz. Verhandelt wird in einem Sicherheitssaal in Dresden.