Sicherungshaft: Pilz veröffentlicht Entwurf und will U-Ausschuss
Peter Pilz (JETZT) hat einen angeblich aus dem Justizministerium stammenden Gesetzesentwurf zur Sicherungshaft veröffentlicht – und diesen scharf verurteilt. Er strebt zudem einen U-Ausschuss wegen „Behördenversagens“ unter anderem im Fall Dornbirn an.
Wien – JETZT-Mandatar Peter Pilz hat am Montag einen Gesetzesentwurf zur Sicherungshaft veröffentlicht, der seinen Angaben zu Folge aus dem Justizministerium stammt. Dieser enthält im wesentlichen das, was ÖVP und FPÖ ohnehin öffentlich angekündigt haben. Freilich werden sie Stand jetzt scheitern, da weder SPÖ noch NEOS die Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verfügung stellen werden.
Pilz kritisierte in einer Pressekonferenz, dass die Regierung sich weigere, ihre Pläne in Gesetzesform publik zu machen. Daher werde er das nun tun, sagte der Abgeordnete und verteilte den „Rohentwurf“, der mit 13. März datiert ist.
Demnach soll über eine Verfassungsänderung eine Art Schutzhaft etabliert werden, die zunächst von der Verwaltungsbehörde verhängt wird. Innerhalb von maximal 48 Stunden hat ein Gericht die Anordnung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Verwaltungsgericht „nicht unabhängig“
Hier hakt Pilz erstmals ein. Denn seinen Angaben zu Folge hat es im Justizministerium einen Streit gegeben, ob Gericht oder ordentliches Gericht stehen soll. Mit der Festlegung auf ersteres durch Ressortchef Josef Moser (ÖVP) kommt nun das Bundesverwaltungsgericht zum Zug und dieses sei im Gegensatz zu anderen Gerichten „nicht unabhängig“ sondern ein regierungsabhängiges Organ, wie der JETZT-Mandatar ausführte.
Danach werde zunächst nach zwei Wochen und später im Vier-Wochen-Rhythmus überprüft, ob die Rechtmäßigkeit des Freiheitsentzugs gegeben ist. Zwar sieht der Gesetzestext eine Maximal-Dauer von sechs Monaten vor, nicht jedoch sofern vom Betroffenen eine „besondere, tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit ausgeht“. Dazu ist im Gesetz überhaupt keine Obergrenze der Sicherungshaft vermerkt, lediglich in den Erläuterungen ist von 18 Monaten die Rede. Für Pilz widerspricht diese Passage eindeutig Menschenrechtskonvention und Grundrechte-Charta.
Pilz will U-Ausschuss zu „Behördenversagen“ in Dornbirn
Dass die Regierung das Thema Sicherungshaft vorantreibt, sieht Pilz einem Ablenkungsmanöver geschuldet. Seiner Ansicht nach sei der Anlassfall – die Tötung eines Dornbirner Beamten durch einen kriminellen Asylwerber – durch Behördenversagen entstanden. Der Mann hätte nämlich in Gewahrsam genommen werden können. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) versuche nun, seine politische Verantwortung abzugeben. Da es sich nicht um den ersten Fall solch eines Behördenversagens handle, braucht es für Pilz einen U-Ausschuss. Darüber sei er mit der SPÖ schon im Gespräch, auch mit den NEOS wolle er reden. Freilich drängt die Zeit nicht allzu sehr: die Opposition kann nämlich nur einen Ausschuss mit Minderheitenrecht einsetzen und jener zum BVT wird noch bis in den Herbst laufen.
Die Sprecherin von Justizminister Josef Moser (ÖVP) hat gegenüber der APA die Authentizität des Entwurfs bestätigt. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass es sich bloß um ein Arbeitspapier nicht aber um den finalen Entwurf handle.
Die von Pilz geäußerte inhaltliche Kritik am Entwurf wies sei zurück. So entschieden auch jetzt Verwaltungsrichter über Schubhaft – und die so genannte Sicherungshaft sei eine adaptierte Schubhaft. Zudem seien auch Verwaltungsrichter unabhängige Richter. Bezüglich der Maximaldauer wurde von der Sprecherin betont, dass der Höchstrahmen bei 18 Monaten liege. (APA)