Abänderung des Börsegesetzes geht in die nächste Phase

Wien (APA) - Die Abänderung des Börsegesetzes, mit der die Aktionärsrechte-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2017 umgesetzt werden soll, geht i...

Wien (APA) - Die Abänderung des Börsegesetzes, mit der die Aktionärsrechte-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2017 umgesetzt werden soll, geht in die nächste Phase: Heute, Montag, ist die Frist für die Begutachtung des Gesetzesentwurfs zu Ende gegangen.

Nun sollen in den kommenden Wochen die diversen Stellungnahmen zum Entwurf eingearbeitet werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Einen Termin, wann der Entwurf in den Ministerrat kommt, gebe es allerdings noch nicht. Generell haben die EU-Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit um eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie läuft am 10. Juni 2019 aus.

Die Richtlinie zielt vor allem auf mehr Mitbestimmung für die Aktionäre sowie auf mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern ab. Zu diesem Zweck soll zum einen die Identifizierung einzelner Aktionäre („Know your Shareholder“) für die Unternehmen möglich werden, indem die Konzerne bei den Intermediären, also meist den Banken, entsprechende Daten anfordern können.

Die EU-Richtlinie lässt hierbei aber etwas Spielraum, indem sie erlaubt, dass Unternehmen nur Daten von relevanten Aktionären - also solchen, die einen Aktienanteil von mehr als 0,5 Prozent halten - erfragen dürfen. In dem Entwurf der österreichischen Regierung ist diese Schwelle jedoch nicht verankert, das heißt, heimische Konzerne können von den Banken Daten über jeden Aktionär erhalten, unabhängig davon, ob dieser nur eine Aktie hält oder deutlich mehr.

Ob diese Regelung und weitere Bestimmungen der Informationsweitergabe im Konflikt mit dem Datenschutz oder dem Bankgeheimnis stehen werden, wird sich erst in der konkreten Umsetzung zeigen, hieß es von einem Experten im Gespräch mit der APA. Zweifelhaft sei jedoch der konkrete Nutzen dieser „Übererfüllung“ der Richtlinie - sowohl für Unternehmen als auch für Banken. Für letztere entstünde vor allem ein erhöhter administrativer Aufwand. Allerdings könnte es nach Einschätzung des Experten durchaus sein, dass sich die Regierung im Nachhinein doch noch für die Einführung der 0,5-Prozent-Schwelle entscheidet und das Gesetz entsprechend abändert.

Die Neuerungen im Börsegesetz sollen außerdem mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern bringen. So sollen diese künftig ihre „Mitwirkungspolitik“ offenlegen, und zwar mittels eines jährlichen öffentlich zugänglichen Berichts. In diesem sollen unter anderem die Anlagestrategie, die Kommunikation mit den Unternehmen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären und potenzielle Interessenskonflikte dargelegt werden.

Darüber hinaus soll es einen Verhaltenskodex für Stimmrechtsberater geben, auf den diese Bezug nehmen müssen. Ein solcher Kodex sei eine positive Entwicklung, da institutionelle Anleger - insbesondere, wenn sich mehrere zusammenschließen - das Potenzial haben, hohen Druck auf das Management auszuüben, sagte der Experte. Mit der konkreten Ausarbeitung des Kodex sei jedoch noch nicht begonnen worden.

Ebenfalls in der EU-Richtlinie enthalten sind Vorgaben für stärkere Mitbestimmungsrechte der Aktionäre bei der Vergütung des Managements („Say on Pay“) sowie bei „Related Party Transactions“, also Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen. Diese beiden Themen sind jedoch in dem aktuellen Entwurf noch nicht inkludiert.