Einspruch der SPÖ: Neue Rechte für das Heer kommen später
SPÖ will neue Befugnisse zur Überwachung noch einmal diskutieren. „Militärstreife“ wird zur „Militärpolizei“.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –Die Koalition hat sich mit dem „Wehrrechtsänderungsgesetz“ umsonst beeilt: Kaum war die Begutachtung zu Ende, brachte Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) das Gesetz Ende Februar auch schon in den Ministerrat und leitete es ans Parlament weiter. Das Ziel: ein Beschluss im Nationalrat noch im März. Die SPÖ hat diesen Fahrplan vorerst aber durchkreuzt und eine nochmalige Debatte der zusätzlichen Kompetenzen gefordert, bestätigte der FPÖ-Abgeordnete Reinhard E. Bösch als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses der TT. Die nächste Sitzung des Verteidigungsausschusses ist aber erst für 4. Juni angesetzt – und vorher ist kein Beschluss dieses Gesetzes möglich.
„Wir wollen diesen wichtigen Bereich möglichst einhellig über die Bühne bringen“, hofft Bösch auf eine große Mehrheit. Die Chance dafür besteht: „Die SPÖ ist gesprächsbereit“, sagte der SPÖ-Abgeordnete Rudolf Plessl der TT. Mit einer Bedingung: „Ohne eine Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle wird es aber schwierig.“
Das Bundesheer will sich mit dem Gesetzespaket erweiterte Zugriffsbefugnisse im Cyberbereich sichern. Telekomanbieter müssen den Nachrichtendiensten des Heeres auch IP-Adresse und Zeitpunkt einer übersendeten Nachricht bekannt geben. Bisher dürfen sie nur Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Telefonanschlusses verlangen. Im Verteidigungsministerium wird argumentiert, dass die Befugnisse mit dem technischen Fortschritt Schritt halten sollen.
Bereits nach der Begutachtung zurückgenommen hat das Verteidigungsressort den ursprünglichen Plan, Soldaten im Wachdienst im Anlassfall auch die Kontrolle von Personen zu erlauben. Rechtsexperten hatten dies als Anmaßung einer Exekutivfunktion beanstandet.
Apropos Exekutivfunktion: Die „Militärstreife“, die für den Eigenschutz des Militärs zuständig ist, heißt ab 1. April „Militärpolizei“. Bisher trug das zuständige Kommando den Namen „Militärstreife und Militärpolizei“ – die Streife im Inland, die Polizei für Auslandseinsätze. Künftig werden diese Bezeichnungen gemäß den internationalen Gepflogenheiten zusammengeführt.
Nur in der Straßenverkehrsordnung wird die „Militärstreife“ noch etwas weiterleben – und im Heeresdisziplinargesetz: Die dort vorgesehene Anpassung ist Teil des Wehrrechtspakets, das in der Warteschleife hängt.