Schwaz

Alles zurück auf Anfang bei Wasserverband-Beschlüssen

Bis der Wasserverband Mittleres Unterinntal gegründet ist, dürfte noch viel Wasser den Inn bei Schwaz hinunterfließen.
© Max Scherer

Formulierungen bei den Statuten widersprechen dem Wasserrechtsgesetz, das Vetorechte einschränkt. Beschluss von Schwaz ist daher ungültig.

Von Angela Dähling

Schwaz –Es war ein holpriger Start, als Ende Jänner die Stadt Schwaz als erste von 13 Gemeinden die Statuten zur Gründung eines Wasserverbandes beschloss. Denn, wie berichtet, es fehlte einigen Mandataren u. a. zweimal das Wort „verbindlich“ in den Statuten, obwohl es in der von der Firma INN für die Stadt ausgearbeiteten Fassung drinnenstand. Letztlich wurden die Statuten mit der Wiedereinfügung der besagten Vokabel dann beschlossen. Nun waren die zwölf restlichen Gemeinden an der Reihe, die Schwazer Fassung wortwörtlich ebenfalls zu beschließen. So geschehen in Stans. Doch jetzt stellt sich heraus, dass die Beschlüsse ungültig sind. Der Grund: Einige Formulierungen sind nicht rechtskonform.

Die Verbandsgründung zum Schutz gegen Hochwasser basiert nämlich auf dem Wasserschutzgesetz. Und das sieht gewisse Zwangsrechte vor, die man durch die Vereinsstatuten nicht aushebeln kann. „Es geht u. a. um Vetorechte“, erklärt Bezirkshauptmann Michael Brandl. „Wenn eine Maßnahme nachweislich notwendig ist und es kein gelinderes Mittel gibt, so kann ein Einzelner etwa einen Schutzdamm nicht verhindern“, erklärt Brandl mit Verweis auf das Wasserrechtsgesetz. Formulierungen, die in Schwaz vom Landwirtschaftsausschuss in die Statuten eingearbeitet worden sind, müssen nun wieder raus. Etwa, dass die Planung mit einem verbindlichen Beteiligungsmodell und Zustimmung der betroffenen Eigentümer erfolge. „Selbstverständlich werden die Grundeigentümer aber alle eingebunden“, betont BH Brandl. Auch die Passage mit der „verbindlichen Alternativenprüfung“ falle weg. „Weil das Wasserrechtsgesetz eh die Prüfung von Projektalternativen sicherstellt und die Statuten, bei denen es um die Organisationsstruktur und nicht um Inhalte geht, nicht überfrachtet werden sollen“, argumentiert Brandl. Er ortet dafür Zustimmung im Schwazer Gemeinderat, der die Statuten ebenso wie der in Stans nochmals beschließen muss.

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