Brexit - Spekulationen über EU-Sondergipfel nächste Woche
Brüssel/London (APA) - In Brüssel gibt es Spekulationen über einen Brexit-Sondergipfel in buchstäblich letzter Minute nächste Woche, wenn es...
Brüssel/London (APA) - In Brüssel gibt es Spekulationen über einen Brexit-Sondergipfel in buchstäblich letzter Minute nächste Woche, wenn es beim Treffen der Staats- und Regierungschefs am morgigen Donnerstag und Freitag noch keine Klärung über das weitere Verfahren beim EU-Austritt Großbritanniens gibt.
Über ein solches Sondertreffen müssten die EU-Staats- und Regierungschefs entscheiden, sagte ein ranghoher EU-Diplomat am Mittwoch in Brüssel. Bisher gebe es kein Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May, das für eine Verlängerung der Brexit-Verhandlungsfrist nach Artikel 50 des EU-Vertrags nötig wäre. Ziel der EU sei ein „geordneter Brexit“ und nicht ein zweites Referendum in Großbritannien, betonte ein Diplomat.
Planmäßiges Austrittsdatum wäre der 29. März. Bisher sei auch die EU davon ausgegangen, dass es in Westminister noch zu einer dritten Abstimmung über den Austrittsvertrag zwischen Großbritannien und der EU kommen werde, hieß es weiter. Die ganze Idee einer Fristerstreckung basiere darauf. Deshalb werde die EU auch von London eine „Roadmap“ einfordern, wie es weiter geht. Eine Verlängerung brauche jedenfalls eine Vereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Eine kurze Verlängerung wäre bis zur EU-Wahl am 23. Mai möglich, ein entscheidender Stichtag sei der 2. Juli - dem Tag der konstituierenden Sitzung des neuen Europaparlaments. Für den Fall, dass Großbritannien nicht an der EU-Wahl teilnehme, sei schon die Zahl der Sitze geregelt.
Dabei wird kein prinzipieller Widerstand für eine Brexit-Fristerstreckung erwartet. „Ich kann mir kein Mitgliedsland vorstellen, das gegen die Verlängerung ist. Niemand will Großbritannien hinauszwingen. Wir alle wollen einen geordneten Brexit“, sagte ein ranghoher Diplomat.
Dabei seien noch viele rechtliche Fragen offen. Eine davon ist etwa, ob Großbritannien auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eine EU-Wahl durchführen kann. Eine andere Frage ist, ob Großbritannien nach einem möglichen Rückziehen seines EU-Austrittsantrages noch einmal einen EU-Austritt beantragen könnte. Diese Punkte sind nicht explizit in Artikel 50 geregelt.