Arbeitspflicht für Asylwerber: ÖVP sieht “keine Notwendigkeit“
Die ÖVP ist gegen die von der FPÖ-Sozialministerin gewollte Arbeitspflicht für anerkannte Asylwerber. Die Jobvermittlung sollte aber strenger gehandhabt werden.
Von Karin Leitner
Wien — Arbeitspflicht — eine solche möchte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für anerkannte Asylwerber. In der Landwirtschaft sollten diese werken müssen: „Etwa als Erntehelfer oder im Kampf gegen den Borkenkäfer im Wald." Die Opposition ist empört ob Hartinger-Kleins „Zwangsarbeitsfantasien", die an die NS-Zeit gemahnten, wie Rote sagen. Und so ergänzt Hartinger-Klein: „Meine Verpflichtung ist, dass ich alle Möglichkeiten überprüfe, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bekommen." Rund 33.000 anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte seien arbeitslos.
Wie sieht der Koalitionspartner das Arbeitspflicht-Begehren der Freiheitlichen? Ist er für eine dahingehende Gesetzesänderung? ÖVP-Justizminister Josef Moser sagt: „Ich sehe keine Notwendigkeit dafür." Schon jetzt seien Sanktionen möglich — wer keine Arbeit annimmt, dem können Sozialleistungen vorenthalten werden.
Auf das verweist auch ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz: „Selbstverständlich ist es richtig, dass, wenn jemand einen Job angeboten bekommt, er diesen auch annehmen muss. Und wenn er den nicht annimmt, die Mindestsicherung gekürzt werden muss. Wenn jemand einen Job ablehnt, hat er nicht ein Anrecht auf die vollen Sozialleistungen." Das gelte für Asylberechtigte ebenso wie für Österreicher. Und das sei fortan strenger zu vollziehen. FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache befindet: „Es gibt natürlich die indirekte Pflicht, Arbeit anzunehmen." Sein Parteifreund, Innenminister Herbert Kickl, formuliert es so: „Der Asylstatus schützt vor Verfolgung, er schützt aber nicht vor Erwerbstätigkeit."
Mehr von sich gibt Kickl zu einer Neuerung — der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU). Inhalt des Gesetzesentwurfs: Die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen soll künftig Sache einer Agentur sein, die dem Innenressort untersteht. Der Minister kann der Geschäftsführung Weisungen erteilen. Die BBU soll in den Bundesquartieren für die Unterbringung, die Verköstigung sowie die Rechts- und Rückkehrberatung von Flüchtlingen zuständig sein. Bisher waren das die Firma ORS und NGOs (für Rechts- und Rückkehrberatung). Damit ist es vorbei.
In Richtung der NGOs, die die Verstaatlichung monieren, sagt Kickl: „Ich bin davon überzeugt, dass das Asylwesen eine hoheitliche Aufgabe ist." Abgesehen davon sei derart einzusparen — bei der Grundversorgung zehn Millionen Euro pro Jahr, bei der Rechtsberatung zwei bis drei Millionen. Die Rückkehrberatung werde wohl eine Million pro Jahr mehr kosten als bis dato: „Ich erwarte mir eine Steigerung bei der Beratung und der Zahl der freiwilligen Rückkehrer."