Gerichtssplitter

Verhältnis mit Flüchtling brachte Betreuerin Prozess

Landesgericht Innsbruck.
© TT/Thomas Böhm

Dass Amors Pfeile mitunter auch komplizierte Beziehungsgeflechte auslösen können, zeigte gestern am Landesgericht ein Prozess wegen Missbrau...

Dass Amors Pfeile mitunter auch komplizierte Beziehungsgeflechte auslösen können, zeigte gestern am Landesgericht ein Prozess wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Angeklagt war dort die Betreuerin einer Tiroler Flüchtlingsunterkunft, die dort einen zu Beginn des Jahres 2017 gerade noch nicht volljährigen Asylwerber kennen und lieben gelernt hatte. Die Liebe beruhte übrigens auf Gegenseitigkeit. „Er hatte dadurch weder Vor- noch Nachteile“, bekräftigte die Angeklagte gestern vor Richter Norbert Hofer. Vor allzu großen Unsicherheiten zum Alter des Flüchtlings warnte Strafrichter Hofer: „Wenn Sie einen konkreten Beleg für dessen Volljährigkeit gehabt hätten, haben Sie ein massives Problem. Das hätten Sie nämlich schon allein wegen der Grundversorgungsleistung für minderjährige Flüchtlinge melden müssen!“ Die Betreuerin berief sich dann doch auf ein Altersgutachten, das den Burschen als noch nicht volljährig eingestuft hatte. Zuletzt betonte Verteidiger Peter Kaser nochmals, dass es sich hier über knapp eineinhalb Jahre um eine gegenseitige Liebesbeziehung ohne Druck oder Zwang gehandelt habe. Zudem bat RA Kaser um ein mildes Urteil für die bislang völlig Unbescholtene. Bei einer Strafandrohung von drei Jahren Haft blieb das Gericht dann tatsächlich bei zur Hälfte bedingten 3600 Euro Geldstrafe.

Einen gebrauchten Ferrari wollte sich 2015 ein Tiroler kaufen. Mit seinem Geldkoffer samt 50.000 Euro Inhalt übernachtete er am Vorabend des Kaufs ausgerechnet bei einer Ost-Prostituierten. Diese hatte sogleich ihren Zuhälter über den betuchten Freier in ihrer Wohnung im Westen von Innsbruck informiert. Zwei Vermummte stürmten darauf zur Morgenstunde die Garçonnière – die TT berichtete. Alles Geld ist für immer weg. Von den Tätern wurde gestern am Landesgericht jedoch noch der letzte Flüchtige zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter zum Freier: „Jetzt reicht’s halt nur noch zum Vorderradl von einem Ferrari!“ (fell)