Anklage gegen Schüler wegen zweifachen Mordversuchs in Absam
Nach Messerstichen vor einer Absamer Berufsschule ist ein 19-Jähriger ein Fall für die Geschworenen. Die Anklage lautet auf zweifachen Mordversuch.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck, Absam – Nach dem aufsehenerregenden Vorfall an der Berufsschule für Bautechnik und Malerei in Absam Ende September erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck gestern gegen einen 19-jährigen Schüler Anklage, gleich wegen zweifachen Mordversuchs.
Dem Burschen wird vorgeworfen, zwei seiner Mitschüler nach Schulende mit einem Messer attackiert und dabei lebensgefährlich verletzt zu haben. Nach den Ermittlungsergebnissen hat er zunächst einem 16-jährigen Klassenkameraden, von dem er sich provoziert fühlte und den er schon in den Tagen zuvor wiederholt mit dem Umbringen bedroht hat, von hinten kommend einen Stich in den Hals versetzt. Als zwei Mitschüler einschritten, um den 19-Jährigen von weiteren Tätlichkeiten abzuhalten, stach er auf einen der beiden ebenfalls ein und versetzte ihm einen Stich in das Gesicht und in den Oberkörper. Auch das zweite – ebenfalls 16-jährige – Opfer wurde dabei lebensgefährlich verletzt.
Erst durch massivere Gewaltanwendung gegen den nunmehr Angeklagten ist es einem weiteren Schüler gelungen, ihn zu Boden zu bringen und zu entwaffnen. Der Messerstecher konnte dann von der Polizei in Absam widerstandslos festgenommen werden.
Der Angeklagte gab im Ermittlungsverfahren dazu an, dass er seinerseits einen Angriff seines Mitschülers befürchtet habe und sich dagegen wehren wollte. Als ihn dann zwei Mitschüler von hinten zu Boden bringen wollten, habe er versehentlich einem der beiden die Verletzungen mit dem Messer zugefügt.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass keine Notwehrsituation vorlag, der 19-Jährige bei seinen Messerattacken auch den Tod seiner Opfer in Kauf genommen hätte und daher mit Mordvorsatz gehandelt hatte. Auch ergab ein zum Burschen eingeholtes psychiatrisches Gutachten, dass dieser zur Tat zurechnungsfähig war.
Dem Angeklagten droht im Fall eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Der 19-Jährige sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft – für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Ein Prozesstermin steht noch aus.