„Fridays For Future“

Klima-Demo: Neuer Erlass des Bildungsministeriums

Auch in Innsbruck demonstrierten Tausende Schüler fürs Klima.
© Vanessa Rachlé / TT

Das Bildungsministerium ist der Meinung, dass Schule und gesellschaftliches Engagement nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Es wäre daher wünschenswert, „dass die Demonstrationen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden“.

Wien – In einem neuen Erlass weist das Bildungsministerium die Bildungsdirektionen in den Ländern an, österreichweit einheitlich mit den Klima-Demos der „FridaysFor Future“-Bewegung umzugehen. Schule und gesellschaftliches Engagement dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Klargestellt wird aber auch, dass eine Demo-Teilnahme keine gerechtfertigte Verhinderung des Schulbesuchs darstellt.

In den Bildungsdirektionen habe es zuletzt unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie mit den Demos umgegangen werden soll, so der Generalsekretär des Ministeriums, Martin Netzer, zur APA. „Für uns ist klar, dass beides wichtig ist: Schule einerseits und Engagement andererseits. Ziel muss es sein, beides unter einen Hut zu bekommen.“ Die Forderungen der Schüler seien voll berechtigt: „Wir finden das großartig, wenn es artikuliert wird.“ Allerdings sei die Schule dafür nicht der richtige Adressat.

Demo-Teilnahme kein gerechtfertigter Fehlgrund

Die schulrechtliche Situation sei eindeutig, heißt es im Erlass: „Gemäß Paragraph 43 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sind die Schüler verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit zu besuchen.“ Bleiben sie aufgrund der Teilnahme an einer Demo fern, stelle dies keinen der im Gesetz ebenfalls aufgezählten Gründe für eine gerechtfertigte Verhinderung dar. Auch der Klassenvorstand bzw. Direktor kann damit dem Schüler nicht die Erlaubnis zum Fernbleiben aus „wichtigem Grund“ geben. Im fraglichen Zeitraum habe regulärer Unterricht stattzufinden.

„Im Sinne der Beteiligungsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler an den ‚Welt Klima-Demonstrationen‘ wäre es wünschenswert, dass die Demonstrationen in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden“, heißt es in dem Schreiben. „Da werden die Schüler genauso gehört“, meinte Netzer. Direktoren und Lehrer sollten diese Informationen an Schüler bzw. Erziehungsberechtigte weitergeben. Man wolle unbedingt die Situation vermeiden, dass aufgrund von Demo-Teilnahmen im Extremfall Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden müssen. (APA)