Tötungsdelikt Zell am See: Verdächtiger laut Gutachten gefährlich
Jener 17-Jährige, der im Oktober 2018 in Zell am See eine 20-Jährige in ihrem Wohnhaus erschossen haben soll, hat laut Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.
Salzburg/Zell am See – Im Tötungsfall Zell am See hat eine Neuropsychiaterin dem 17-jährigen Tatverdächtigen eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose attestiert. Der Pinzgauer, der bereits gestanden hat, eine 20-jährige Verkäuferin am 20. Oktober 2018 erschossen zu haben, war laut Staatsanwaltschaft zurechnungsfähig. Der Sachverständigen zufolge soll er aber in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Neuropsychiaterin Gabriele Wörgötter hat den Burschen begutachtet. In ihrer Expertise kommt sie zu dem Schluss, dass er zur Tatzeit zwar zurechnungsfähig war, aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung aufweist. Der Beschuldigte sei gefährlich, wenn er nicht durch psychiatrische, psychologische und sozial-therapeutische Maßnahmen behandelt werde. Es sei die Voraussetzung für eine Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher gegeben.
Das neuropsychiatrische Gutachten über den zweitbeschuldigten, nicht geständigen 18-jährigen Pinzgauer, gegen den wegen Beitragstäterschaft ermittelt wird, liegt noch nicht vor. Er soll seinen 17-jährigen Freund zur Tat angestiftet haben. Die zwei Pinzgauer befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Das Motiv der Tat ist nicht bekannt.
Die Ermittlungen in der Causa sind noch nicht abgeschlossen. Ob die Staatsanwaltschaft dem Rat der Neuropsychiaterin folgt und bei Gericht einen Antrag zur Einweisung des 17-Jährigen in eine Anstalt stellt, ist noch abzuwarten. (APA)